
Genehmigungsverzicht ab 01.01.2024 – AOK Baden-Württemberg und AOK Bayern
Seit 01.01.2024 Genehmigungsverzicht für Verordnungen von Rehabilitationssport der AOK Baden-Württemberg und Bayern.
Seit 01.01.2024 Genehmigungsverzicht für Verordnungen von Rehabilitationssport der AOK Baden-Württemberg und Bayern.
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