Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung ab 01.01.2022

Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung ab 01.01.2022

Neue Formulare für die Papier-Abrechnung

Im Rahmen der Überarbeitung der BAR-Rahmenvereinbarung wurde auf Wunsch der Leistungserbringerverbände auch über einheitliche Formulare für die Teilnahmebestätigung beraten. Es wurden beigefügte Formulare für die Teilnahmebestätigung am Rehasport erstellt:

  1. Teilnahmebestätigung
  2. Ergänzungsblatt (Abrechnungsblatt) für die „Papier-Abrechnung“

Teilnahmebestätigung in neuem Gewand

Die Teilnahmebestätigung umfasst zwei Seiten und es sind nunmehr 60 Unterschriftsleisten. Auf der ersten Seite werden neben den Daten des Teilnehmenden auch der Leistungsbringer (Gesundheits- und Rehasportverein xyz) sowie die IK-Nummer eingetragen. Auf der zweiten Seite der Teilnahmebestätigung ist die Übungsleiterunterschrift zu leisten.
»So füllen Sie die ersten beiden Seiten korrekt aus.«

 

Hinweise zum Ausfüllen des Ergänzungsblatts (Abrechnungsblatt)

 

Das Abrechnungsblatt, nun als Ergänzungsblatt betitelt, ist von allen Leistungserbringern auszufüllen die nicht online/digitale, also mit Papier, abrechnen.

Was gilt es beim Ausfüllen des Ergänzungsblatts (Abrechnungsblatt) zu beachten?

  • Angaben des Teilnehmenden (Name, Geburtsdatum, Krankenkasse, Versicherten-Nr., optional Angebotsnummer)
  • Angabe Zwischen oder Endabrechnung
  • Kreuz bei entsprechender Positionsnummer
  • Anzahl der abzurechnenden Teilnahmen/Unterschriften

» Bitte keinen Vergütungssatz eintragen und keine Unterschrift beim Leistungserbringer «

 

Das Feld für die Bankverbindung wurde rausgestrichen, da den Krankenkassen die Bankverbindungen über die IK-Beantragung bereits vorliegen.

Die Formulare sind im pdf-Format mit beschreibbaren Feldern erstellt worden. Das Layout darf nicht verändert werden.

»So füllen Sie das Ergänzungs-/Abrechnungsblatt korrekt aus.«

 

Übergangsregelungen bis 01.01.2022

 

Spätestens zum 01.01.2022 soll die Anwendung der neuen Formulare in der Praxis erfolgen. Daher gibt es seitens der Krankenkassen folgende Hinweise betreffend den Einsatz der bisherigen bzw. neuen Formulare während der Übergangsphase:

  1. Sollten Sie demnächst eine Zwischenabrechnung machen, ist für den nachfolgenden Abrechnungszeitraum das „neue“ Formular zu verwenden.
  2. Erfolgt keine Zwischenabrechnung, tragen Sie die Unterschriften weiterhin auf dem „alten“ Formular ein
  3. Zwischenabrechnung allein mit dem Ziel des Wechsels des Formulars sind zu vermeiden.
  4. Startet ein*e Teilnehmer*in neu bei Ihnen, verwenden Sie das „neue“ Formular, spätestens ab dem 01.01.2022
  5. Wenn auf dem „alten“ Formular kein Platz für weitere Unterschriften ist, dann tragen Sie die nächsten Teilnahmen auf das „neue“ Formular ein, spätestens ab dem 01.01.2022.

Die neuen Formulare können Sie sich auch gerne jederzeit in unserem Partnerbereich unter der Rubrik „Abrechnung“ downloaden.

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