Rehasport-Kurse als Selbständige oder als Freiberufler anbieten – wie geht das?

Rehasport in Eigenregie im Jahr 2021
Selbständige Übungsleiter - Rehasport-Kurse in Eigenregie

In den letzten Monaten konnten viele Kursleiterinnen und Kursleiter ihrer Tätigkeit nicht nachgehen, weil die Kurse vom Lockdown betroffen waren. Einzig und allein war in den meisten Bundesländern Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX möglich.

Warum ist Rehasport lockdown-sicher?

Rehasport ist eine ärztlich verordnete Maßnahme und zählt damit zur medizinischen Versorgung. So wie andere medizinisch notwendige Leistungen durfte Rehasport als Gruppenangebot im Lockdown in fast allen Bundesländern durchgängig angeboten werden. Rehasport fördert Gesunderhaltung und Rehabilitation – in der Pandemiesituation besonders hochrangige Schutzgüter.

Während dieser Zeit haben uns viele Selbständige kontaktiert, die ihr Kurs-Repertoire um Rehasport erweitern wollten. Wir haben Fragen und Antworten für Sie aufbereitet und hier für Sie zusammengestellt:

Welche Grundvoraussetzungen muss ich mitbringen, um Rehasport anbieten zu können?

Die wichtigste Voraussetzung ist die fachliche Qualifikation: Nur ein(e) ausgebildete(r) Übungsleiter(in) für Rehabilitationssport darf eine Rehasport-Gruppe anleiten. Die Ausbildung ist prinzipiell für alle Personen auch ohne Vorqualifikation offen (Laienausbildung). Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Physiotherapeut*innen, Sportwissenschaftler*innen oder Fitness-Trainer*innen mit B-Lizenz) ist eine verkürzte Ausbildung möglich. Hier finden Sie genauere Angaben zu zeitlichem Umfang, zu den Kosten und zu den verschiedenen Ausbildungsanbietern.

 

Dann benötigen Sie einen Raum. Dieser muss 5 qm Platz pro Person bieten. In einer Rehasport-Gruppe dürfen maximal 15 Teilnehmende trainieren, so dass ein Raum mit einer Mindestgröße von 75 qm ausreichend ist. Weitere Vorgaben für den Raum gibt es nicht.

 

Zuletzt ist es notwendig, dass eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Rehasport-Gruppen offiziell betreut. Betreuung bedeutet, für Fragen der Teilnehmenden oder der Übungsleitung zur Verfügung zu stehen. Wenn keine Fragen auftauchen, entsteht auch kein Aufwand für die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt, sodass dies lediglich eine formale Notwendigkeit ist.

 

Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Zertifizierung über einen Fachverband für Rehabilitationssport beantragen. Das Team Rehasport ist über das Vereins-Netzwerk Mitglied in verschiedenen Fachverbänden und kann Rehasport in allen Bundesländern und bei allen Kostenträgern (Vdek, Primärkassen, DRV) zertifizieren lassen.

Muss ich mit einem Verein zusammenarbeiten oder kann ich auch in Eigenregie Rehasport anbieten?

Vielen Kursleiter*innen ist die Unabhängigkeit von einem lokalen Sportverein wichtig. Seine eigene Chefin sein, als Selbständiger eigene Entscheidungen treffen, das ist für viele Freiberufler von existenzieller Bedeutung. Besonders in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie – so berichten uns viele Übungsleiterinnen und Übungsleiter – ist es wichtig selbst entscheiden zu können, ob Rehasport angeboten wird oder nicht. Hier ein Beispiel zu Rehasport im Corona Lockdown aus unserem Netzwerk.

Das Team Rehasport unterstützt selbständige Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit folgenden Dienstleistungen:

  • Vermittlung von Aus- und Fortbildungslehrgängen inklusive Lizenzbeantragung
  • Gruppenzertifizierung
  • Abrechnung mit den Kostenträgern
  • Qualitätssicherung entsprechend der Rahmenvereinbarung
  • Informationsmappen für Ärzte und Marketing-Materialien
  • Regelmäßige Rehasport-Netzwerktreffen zum Informationsaustausch

Auf Grundlage eines Kooperationsvertrages ist das Team Rehasport an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe interessiert, bei der die Übungsleiterinnen und Übungsleiter ihre Rehasport-Gruppen in Eigenregie anbieten können. Für nähere Informationen zu einer Kooperation können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie kann ich als Selbständige*r mit geringem finanziellen Risiko Räume für Rehasport-Kurse anmieten?

> Raumkosten senken durch stundenweise Anmietung anstelle von Dauermiete >

Häufig schrecken Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Rehasport-Kursen freiberuflich anbieten möchten vor hohen Raummieten als Fixkosten zurück. „Was ist, wenn der Rehasport doch nicht so gut läuft und ich dann aus dem Mietvertrag nicht wieder schnell rauskomme?“ Dieses finanzielle Risiko möglichst gering zu halten ist für viele Selbständige ein wichtiges Entscheidungskriterium. Daher empfehlen wir Räume zu Beginn stundenweise oder tageweise anzumieten anstatt als Monatsmiete. Die Möglichkeiten freistehende Räume zu nutzen sind groß, da die formalen Anforderungen an den Raum gering sind: vorgegeben ist lediglich die notwendige Fläche von 5 qm pro Person. Weitere Vorgaben zu Bodenbelag, Licht, Belüftung, Barrierefreiheit etc. gibt es nicht. Das können Sie frei gestalten, entsprechend Ihrem eigenen Anspruch an einen ansprechenden Übungsraum.

 

So nutzen selbständige Übungsleiterinnen und Übungsleiter in unserem Netzwerk ganz klassisch Kursräume in Therapiepraxen (Physiotherapie/Ergotherapie) und Sportstudios. Auch Tanzschulen haben häufig sehr schöne Räume, die sie gerne untervermieten. Für eine stundenweise Anmietung sind auch Räume von Seminaranbietern prädestiniert. Im öffentlichen Bereich findet man die großen Sporthallen der Kommunen oder für Rehasport im Wasser die städtischen Schwimmbäder. Und immer häufiger nutzen Rehasport-Gruppen unseres Netzwerkes auch kommunale Mehrzweckräume in sogenannten Bürgerhäusern oder Gemeinschaftshäusern. Diese oftmals eher rustikal anmutenden Veranstaltungsräume haben den Vorteil einer zentralen Lage und einer funktionierenden Infrastruktur (Toiletten, Hausmeister, Reinigung, etc.). Unser Tipp ist, seien Sie bei der Suche kreativ und offen für Ideen, die sie im ersten Moment eher nicht mit Sport assoziieren! Auch freistehende Räume der Kirchengemeinde nutzen einige Übungsleiterinnen in unserem Netzwerk. In diesem Kontext sind Mieter mit Gruppenangeboten, die allen Personen offen stehen gerne gesehen. Außerdem haben Sie noch die Möglichkeit Rehasport-Gruppen als Outdoor-Gruppen im Freien anzubieten. Dazu können Sie Parks und öffentliche Grünflächen nutzen. Dann benötigen Sie nur für schlechtes Wetter einen Raum, wenn Sie die Gruppe nicht ausfallen lassen möchten. 

 

Es gibt auch Kooperationen, in denen Räume kostenfrei genutzt werden können. Ein Beispiel dafür ist Rehasport in Alten- und Pflegeheimen. Dort werden Räume gerne kostenfrei gestellt, wenn im Austausch dafür Rehasport-Gruppen vor Ort für Bewohner und Gäste angeboten werden. Aber auch weitere Synergieeffekte, wie die Belebung eines Gemeindezentrums oder neue potenzielle Patienten für eine Physiotherapiepraxis sind denkbar. Sodass im besten Falle keine Fixkosten in Form einer Raummiete anfallen.

Reicht die Krankenkassenvergütung aus, um mit Rehasport Geld zu verdienen?

Um mit Rehasport profitable Erträge zu erwirtschaften haben Sie verschiedene Stellschrauben. Die wichtigsten drei möchten wir Ihnen hier nennen:

 

  1. Volle Rehasport-Kurse: Maximal 15 Personen dürfen an einem Rehasport-Kurs teilnehmen. Dieses Maximum zu erreichen ist eine wichtige Zielvorgabe, wenn Sie die maximale Krankenkassenvergütung abschöpfen möchten. Damit Sie das erreichen, empfehlen wir die Kurse konsequent zu überbuchen, damit Sie auch bei kurzfristigen Absagen, die erfahrungsgemäß regelmäßig auftauchen, alle 15 Plätze der Gruppe belegt haben.
  2. Ein funktionierendes Ärzte-Netzwerk: Eine Teilnahme am Rehasport ist nur mit ärztlicher Verordnung möglich. Nur wenn die Arztpraxen in Ihrem Einzugsgebiet Ihr Rehasport-Angebot kennen, können sie es an ihre Patienten verschreiben. Also ist es sehr wichtig, dass Sie möglichst viele dieser Arztpraxen kontaktieren und ihnen Informationen über Rehasport und Ihre Gruppen zukommen lassen. Im Idealfall erfolgt das im persönlichen Gespräch und regelmäßig ein- bis zweimal pro Jahr.
  3. Geringe Fixkosten: Die Raumkosten sollten bei ca. 20 Prozent des Gesamtumsatzes liegen. Damit die Raumkosten – insbesondere zu Beginn und bei einer kleineren Gruppenanzahl – in diesem Rahmen bleiben, empfehlen wir eine stundenweise Anmietung. Je nach Höhe der Mieten macht es ab einer Gruppenanzahl von 20 Gruppen pro Woche Sinn über einen Wechsel von einer stunden-/tageweisen Anmietung auf eine monatliche Dauermiete nachzudenken.

Sind bei Ihnen noch Fragen zu diesem Thema offengeblieben oder möchten sich mit anderen Kursleiterinnen und Kursleitern austauschen?

Dann melden Sie sich hier kostenfrei zum Webinar an:

Rehasport-Kurse in Eigenregie anbieten

Webinar für freiberufliche/selbständige Kursleiter*innen Referent: Winfried Möck 16. September 2021; 13:00 – 14:30 Uhr

Winfried Möck ist ausgebildeter Sportlehrer und Physiotherapeut. Er zeigt als Rehasport-Experte und Existenzgründungs-Berater (KfW) in diesem Webinar, wie Sie als freiberufliche(r) Rehasport-Übungsleiter/in Ihr Geschäftsfeld erweitern können. Er beleuchtet ebenfalls die Möglichkeiten, Rehasport krisensicher unter Pandemiebedingungen durchzuführen und berichtet von Erfahrungen freiberuflich tätiger Team Rehasport-Partner.

Aktuelle Beiträge

Möchten Sie mit uns kooperieren?

Möchten Sie Ihren Kunden Rehasport anbieten? Unsere Fachleute beraten Sie gerne!

Kontakt aufnehmen

Sind Sie dabei?

Melden Sie sich für unseren exklusiven Newsletter an, damit wir Sie über Neuigkeiten informieren können. Kein Spam!

Anmeldung zum Newsletter

Themen - Schlagwörter

Scroll to Top

DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.