Neue Rahmenvereinbarung Rehasport tritt in Kraft
Die Rahmenvereinbarung für Rehabiliationssport wurde überarbeitet und trat zum 01.01.2022 in Kraft. Seit dem 26. Januar ist die Neufassung bei der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) veröffentlicht.
Da die Rahmenvereinbarung vor gut zehn Jahren (2011) das letzte Mal überarbeitet wurde, enthält die neue Fassung vom 01.01.2022 vor allem Anpassungen an die Entwicklungen im Rehasport, die seither eingetreten sind.
Anpassungen an die Rehasport-Praxis
Da die Rahmenvereinbarung vor gut zehn Jahren (2011) das letzte Mal überarbeitet wurde, enthält die neue Fassung vom 01.01.2022 vor allem Anpassungen an die Entwicklungen im Rehasport, die seither eingetreten sind.
Zum Beispiel ersetzen „Ausdauer- und Kraftausdauerübungen“ nun die Rehasportart Leichtathletik. Und Rehasport im Freien, der in der Corona-Pandemie sehr nachgefragt war, wurde als dauerhaftes Gruppen-Format ergänzt. Zusätzlich ist die Rahmenvereinbarung Rehasport nun an vielen Stellen konkreter. So werden in den Anlagen „Technisches Gerät“, Größe des Übungsraums sowie der Begriff der „Festen Gruppe“ definiert.
Stets informiert mit dem Team Rehasport
Per Newsletter hat das Team Rehasport bereits im Dezember über die neue Rahmenvereinbarung Rehasport informiert. Und wer es ganz genau wissen wollte, konnte am 18. Januar das kostenfreie Webinar „Neue Rahmenvereinbarung – welche Änderungen sind für den Rehasport-Alltag relevant? “ besuchen.
Webinar mit Winfried Möck zur Rahmenvereinbarung Rehasport
Über zwanzig Team Rehasport-Partnereinrichtungen nahmen teil und erhielten von Rehasport-Experte Winfried Möck einen informativen und kurzweiligen Überblick über alle Neuerungen. In vielen Punkten wurden nur Formulierungen aktualisiert oder angepasst, die bereits seit vielen Jahren in der Praxis umgesetzt werden. Deshalb war für die Zuhörer*innen insbesondere interessant, welche Änderungen tatsächlich handlungsrelevant sind. Hier ein kurzer Überblick:
- Outdoor-Gruppen können ab sofort dauerhaft durchgeführt werden
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die Kinder-Gruppen anbieten, müssen ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen
- Die Dokumentationspflicht ist erweitert worden: Zusätzlich zur Teilnehmeranzahl muss der inhaltliche Schwerpunkt sowie besondere Vorkommnisse (z.B. Unfall während der Stunde) dokumentiert werden und die Übungsleitung muss dies unterschreiben
- Im Herzsport muss der/die betreuende(r) Arzt/Ärztin nicht mehr ständig anwesend sein
- Für die Diagnosen Demenz und Diabetes wird es auf dem neuen Muster 56 die Möglichkeit geben, direkt 120 Einheiten anzukreuzen
- Für die Abrechnung ist die Verwendung der neuen Formulare seit dem 01.01.2022 verpflichtend
Vorankündigung
Das angepasste Verordnungsformular Muster 56 wird aktuell noch durch die kassenärztliche Bundesvereinigung überarbeitet und wird frühestens zum 01. Juli 2022 zur Verfügung stehen.
Selbstverständlich werden wir Sie dann hier darüber informieren. Oder Sie abonnieren unseren Team Rehasport-Newsletter und bleiben so immer auf dem Laufenden! Jetzt zum Newsletter anmelden!