Welchen Stellenwert hat Rehasport für die Rehasportler und Rehasportlerinnen?

Stellenwert des Rehasports - Kommentar Stephan Teuber

Auf Rehasport verzichten?

Kommentar am 04.11.2020 von Stephan Teuber über den Stellenwert des Rehasports für alle Rehasportlerinnen und Rehasportler.
Der Verfasser ist Diplom-Sportpädagoge und Diplom-Theologe sowie 2. Vorsitzender und Schatzmeister des Gesundheits- und Rehasportvereins Baden-Württemberg-Leinfelden e. V. und des Gesundheits- und Rehasportvereins Baden e. V.

Die aktuelle Situation

Mit Wirkung zum 2.11.2020 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 weitere Beschlüsse zur Bekämpfung des Coronavirus gefasst. In diesem Beschluss wird deutlich, dass seit dem ersten Lockdown dazugelernt wurde. Während im März nicht eindeutig geklärt war, ob Rehabilitationssport (d.h. Bewegung auf medizinische Verordnung) weitergeführt werden kann, ist es im derzeitigen Teil-Lockdown jetzt eindeutig geklärt: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich“[1]. Die Landesregierung in Baden-Württemberg führt es sogar noch detaillierter aus [2]:

20201105 Stellenwert Rehasport Kommentar Stephan Teuber - Welchen Stellenwert hat Rehasport für die Rehasportler und Rehasportlerinnen?

Fazit: Der Rehasport kann unter Beachtung der bestehenden Hygienekonzepte weiter durchgeführt werden.

Ich bin froh und auch ein wenig stolz, dass unsere Argumentation zur Notwendigkeit von ärztlich verordnetem Rehasport jetzt auch Eingang in die aktuellen Verordnungen gefunden hat. Detaillierte Informationen (Tele-Rehasport, Bewegung ist Medizin, Systemrelevanz von Rehasport, Rehasport auch während Corona aufrechterhalten…) finden sich unter https://rehasport-online.de/aktuelles/.

Die Reaktion der Rehasport-Landesverbände in Baden-Württemberg

Wie reagieren die für uns als  Rehasportverein zuständigen Landesverbände in Baden-Württemberg auf die aktuelle Situation? Sowohl der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) als auch der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) klären zwar über die Möglichkeit auf, Rehasport weiter durchzuführen, empfehlen aber den Abbruch [3] und verweisen auf Tele-Rehasport.

Wir hatten uns während des ersten Lockdowns bei den Krankenkassen dafür eingesetzt, dass Tele-Rehasport abrechenbar wird. Dies ist uns innerhalb von zwei Wochen gelungen. Obwohl die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkassen für Tele-Rehasport vorlag, waren damals noch zahlreiche Gespräche mit etlichen Rehasport-Landesverbänden nötig, bevor diese ihre Zustimmung dazu gaben.

Empfehlung der Rehasport-Landesverbände ohne empirische Begründung

Um die Empfehlung der beiden Rehasport-Landesverbände zu verstehen, haben wir bei beiden nach der empirischen Grundlage, ob es in Rehasport-Gruppen bislang zu Infektionsgeschehen gekommen sei, gefragt [4]. Die Antworten lauteten:

  • „Wir können hierzu überhaupt keine Auskunft geben. Solche Informationen liegen gegebenenfalls wohl nur bei den zuständigen Behörden vor Ort vor.“
  • „Diese Frage müssen Sie bitte an die Gesundheitsämter stellen, da wir eine derartige Information gar nicht erhalten dürfen.“

Dies bedeutet, die Empfehlung der Rehasport-Landesverbände, die sich deutlich restriktiver als die Verordnung der Landesregierung verhält, entbehrt offensichtlich einer empirischen Grundlage!

Ich würde meinen, dass wir der Landesregierung in Baden-Württemberg, die ja über die Informationen der zuständigen Behörden vor Ort und der Gesundheitsämter verfügt, mit ihrem Beschluss, den Rehasport weiterhin durchführen zu können, vertrauen sollten. Die Rehasport-Landesverbände konterkarieren mit ihrer Empfehlung die Verordnung der Bundesregierung und Länder, die ausdrücklich Rehasport vom Teil-Lockdown ausnehmen.

Warum Rehasport gerade während Corona einen hohen Stellenwert hat?

Die positive Wirkung regelmäßiger Bewegung in der Gruppe ist unbestritten. Dies gilt sowohl für den körperlichen Zustand (Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems, Kräftigung und Beweglichkeit) als auch den psychischen (regelmäßiger sozialer Kontakt in einer festen Gruppe; das Erleben der Möglichkeit, auf den persönlichen Gesundheitszustand selbst Einfluss nehmen zu können).

Deshalb wird die Teilnahme am Rehasport von den Krankenkassen auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung finanziert. Die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2011 zwischen den Kostenträgern und Leistungserbringern des Rehasports sichert die Finanzierung ab. [5]

Rehasport während Corona sicher gestalten

Um Rehasport-Gruppen durchführen zu können, gilt eine räumliche Mindestanforderung von 5 qm pro Teilnehmenden, d.h. genügend Raum, um einen Abstand von 2,50 Meter voneinander einzuhalten. Erfahrungsgemäß findet Rehasport in deutlich größeren Räumen und Turnhallen statt. Seit 1. Juli bestehen ausreichende Erfahrungen mit angemessenen Hygienekonzepten in der Durchführung der Rehasport-Gruppen. Nicht umsonst ist offensichtlich kein Fall eines Infektionsgeschehens aufgefallen.

Fazit: es spricht also auch auf der Grundlage der Erfahrung der letzten Monate nichts dagegen, Rehasport-Gruppen weiterhin durchzuführen.

Die Empfehlung der Rehasport-Landesverbände ist ethisch fraglich

Unser Grundgesetz ist u.a. vom Subsidiaritätsprinzip geprägt. D.h. alle Entscheidungen sollten auf der möglichst tiefen Ebene (Individuum, Kommune, Landkreis, Bundesland, Bundesregierung) getroffen werden [6].

Die Rehasport-Landesverbände versuchen hier ohne Not, mit ihrer nicht empirisch belegten Empfehlung, regulierend einzugreifen. Sinnvoller wäre es, das Individuum mit seiner individuellen Verantwortung für das persönliche Gesundheitsverhalten in den Vordergrund zu stellen und zu stärken.

Ohne Zweifel gilt es, nicht nur in der derzeitigen Situation, eine ethisch vertretbare Güterabwägung zu treffen. Mit ihrer Handlungsempfehlung favorisieren die Rehasport-Landesverbände sichere gesundheitliche Nachteile auf der physischen und psychischen Ebene (Absage des Rehasports) zu Gunsten eines unklaren Nutzens (Covid-19 Prävention ohne nachgewiesenes Infektionsgeschehen).

Rehasport fördert die Gesundheit und hat dadurch einen hohen Stellenwert

Zentrales Anliegen der Rehasport-Landesverbände sollte es sein, die sichere Durchführung des Rehasports im Sinne der Gesundheitsförderung für möglichst große Teile der Bevölkerung zu fördern.

Prof. Ansgar Thiel (Direktor des Instituts für Sportwissenschaft an der Universität Tübingen): „Die Diskussion über den Umgang mit Covid-19 sollte sich daher nicht mehr primär darum drehen, was man nicht darf, sondern vielmehr, was die Voraussetzungen sind, dass das, was bei einem Großteil des Menschen zu einer hohen Lebenszufriedenheit beiträgt, bei möglichst geringem Infektionsrisiko realisiert werden kann. (…) Präventionsbemühungen sollten weniger bevormundend sein, sondern die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigen.“ [7]

Diese Empfehlung kann ich nur unterstützen. Hoffentlich findet sie auch bei den Rehasport-Landesverbänden Eingang.


Quellenangaben

[1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1805264.

[2] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

[3] „…empfiehlt der Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) seinen Vereinen, den Behinderten- und Rehabilitationssport bis auf weiteres auszusetzen“ und  „…empfiehlt der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (WBRS) seinen Vereinen, den Behinderten- und Rehabilitationssport bis auf weiteres auszusetzen.“ (Mitteilungen jeweils vom 30.10.2020).

[4] Beide Geschäftsführer der Rehasportlandesverbände wurden mit folgender Mail angeschrieben: „Sehr geehrte Herr…,

vielen Dank für Ihre Handlungsempfehlung zum Thema Rehasport vom 2.11.2020.

Sie können sich vorstellen, dass uns zahlreiche Fragen der Rehasportler/-innen und Übungsleiter/-innen dazu erreichen. Zur besseren Argumentation deshalb die Fragen:

  1. Haben Sie Kenntnis von Infektionsgeschehen in Rehasport-Gruppen seit dem 1.Juli?
  2. Wenn ja, wie viele Rehasport-Gruppen hat dies betroffen?

Für eine rasche Antwort sind wir Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Julia Haselwander

– Leitung Zertifizierung –

Gesundheits- und Rehasportverein Baden e.V. bzw. Gesundheits- und Rehasportverein Baden-Württemberg-Leinfelden e. V.“

[5] Weiter Informationen vergleiche auch: https://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvereinbarung_Rehasport.pdf und https://ig-rehasport.de/rehabilitationssport-rehasport

[6] „Subsidiarität (von lateinisch subsidium ‚Hilfe‘, ‚Reserve‘) ist eine Maxime, die eine größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt, soweit dies möglich und sinnvoll ist. Das Subsidiaritätsprinzip besagt daraus folgend, dass (höhere) staatliche Institutionen nur dann (aber auch immer dann) regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren Hierarchie-Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen.[1] Anders gesagt bedeutet dies, dass die Ebene der Regulierungskompetenz immer „so niedrig wie möglich und so hoch wie nötig“ angesiedelt sein sollte.

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept für föderale Bundesstaaten wie Deutschland, Österreich, Italien, die Vereinigten Staaten oder die Schweiz sowie für föderale Staatenverbünde wie die Europäische Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.“ (…)

[7] https://www.facebook.com/ansgar.thiel 2.11.2020.

Aktuelle Beiträge

Möchten Sie mit uns kooperieren?

Möchten Sie Ihren Kunden Rehasport anbieten? Unsere Fachleute beraten Sie gerne!

Kontakt aufnehmen

Sind Sie dabei?

Melden Sie sich für unseren exklusiven Newsletter an, damit wir Sie über Neuigkeiten informieren können. Kein Spam!

Anmeldung zum Newsletter

Themen - Schlagwörter

Scroll to Top

DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.