Rehasport trotz Corona aufrechterhalten?

Medizinische Versorgung - Rehasport kann und muss aufrechterhalten werden

Wir sagen Ja zum Rehasport!

Offizielle Pressemitteilung der IG Rehasport vom 27.10.2020 (Leinfelden-Echterdingen)

Während des Lockdowns wurde der Rehasport beinahe flächendeckend eingestellt. Zehntausende Rehasportler/-innen konnten an ihrem wöchentlichen Bewegungsangebot in der vertrauten Gruppe nicht mehr teilnehmen.

Lockdown im März

Die Aussage der Fachverbände für Behinderten- und Rehabilitationssport im März 2020 war eindeutig: Rehasport muss sofort eingestellt werden. Anders dagegen die Auskünfte der öffentlichen Hand. Entgegen der Schließung von Anlagen zu individuellen Trainingszwecken hieß es in der Pressemitteilung: „Einzig ausgenommen sind Rehabilitationssport und Physiotherapie soweit ärztlich verordnet und auch nur für Personen ohne Infektionsanzeichen“ (Quelle: Pressemeldung der Stadt Stuttgart am 14.3.2020).

Rehasport zählt zur medizinischen Versorgung

Entscheidend ist demnach die Grundlage, auf der die Durchführung des Rehasports beruht. „Mit ärztlicher Verordnung gehört der Rehasport zur medizinischen Versorgung, ohne ärztliche Verordnung zum Freizeitsport“ so Winfried Möck, der Sprecher der IG Rehasport, „Der Ort der Durchführung darf in Zukunft kein entscheidendes Kriterium mehr sein“.

Winfried Möck zeigt auf, wo der Denkfehler in der Corona-Verordnung lag: „Sie bezog die Einschränkungen auf bestimme Einrichtungen. Es war verboten, Rehasport in öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, anzubieten, aber im Gegensatz dazu war es in einer Physiotherapiepraxis erlaubt – trotz geringerer Hygieneauflagen. Ein nicht nachvollziehbarer Widerspruch!“ Mit Blick auf das Infektionsrisiko war diese Maßnahme nicht zu verstehen, da die Sporthallen und Gymnastikräume in Fitnessstudios in der Regel viel größer sind als die Räumlichkeiten der meisten Physiotherapiepraxen. Die Abstandsregeln wären dort deutlich leichter einzuhalten gewesen.

Rehasport muss und darf stattfinden

Das Fazit der IG Rehasport: „Wenn Rehasport mit ärztlicher Verordnung zur medizinischen Versorgung gehört, kann es nicht sein, dass die Durchführung davon abhängt, wer ihn anbietet (Sportverein, Fitnessstudio oder Physiopraxis) und wo er stattfindet. Der Zugang zur medizinischen Versorgung durch Rehasport muss allen Teilnehmenden gleichermaßen offenstehen. Ansonsten stellt die Maßnahme eine eklatante Ungleichbehandlung dar. Insbesondere für die Sportvereine und Fitnessstudios.

Winfried Möck (Sprecher der IG Rehasport, 1. Vorsitzender)

Gesundheits- und Rehasportverein Baden–Württemberg-Leinfelden e. V.

Max-Eyth-Str. 13 | 70771 Leinfelden-Echterdingen

Telefon: 0711 7585778-10

E-Mail: winfried.moeck@rehasport-im-verein.de

Die IG Rehasport stellt sich vor

Die IG Rehasport ist eine Kooperation großer Rehasportvereine in Deutschland. Diese bieten wöchentlich über 10 000 Rehasport-Kurse für über 100 000 Sporttreibende an. Mit diesem Gruppentraining wird die Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben der Betroffenen unterstützt. Nach Ablauf des Rehasport-Kurses (meist 24-36 Monate) können die Teilnehmenden die erlernten Übungen in Eigenverantwortung fortführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlicher Betätigung zu bewegen.

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