Was Sie schon immer wissen wollten-Teil 2!

Team Rehasport erklärt
Was Sie schon immer wissen wollten Teil 2- Team Rehasport erklärt

Wir gehen in die nächste Runde, um weitere Fragen rund um den Rehasport zu beantworten.

Team Rehasport erklärt - Teil 2!

Heutige Schwerpunkte sind die Rehasport-Verordnung und die Frage nach der Zielsetzung und Wirkung von Rehasport.

Was ist eine Rehasport-Verordnung und woher bekommen Sie diese?

Es gibt drei „Arten“ von Rehasport-Verordnungen. Die klassische Variante ist das Formular 56. Formular 56 RehabilitationssportEs ist sehr gut an seinem farblichen Aufbau in rosa und grün zu erkennen. Der grün eingefärbte Bereich beschäftigt sich mit Funktionstraining und ist daher an dieser Stelle nicht relevant. Das Formular kann sowohl von Hausärztinnen und Hausärzten als auch von Fachärztinnen und Fachärzten ausgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Verordnung korrekt und vollständig ausgefüllt ist. Damit ist u.a. das Adressfeld, das Kreuz bei Rehabilitationssport, die Anzahl der Übungseinheiten, die wöchentliche Teilnahmeanzahl sowie Unterschrift und Stempel der Arztpraxis gemeint.

 

Eine weitere Verordnung für Rehasport ist das sogenannte G0850 Formular der Deutschen Rentenversicherungen. G0850 Deutsche Rentenversicherung Verordnung RehabilitationssportDieses Formular erhalten Patientinnen und Patienten in der Regel nach Abschluss einer ambulanten oder stationären Rehamaßnahme. Ziel ist die wohnortnahe Fortführung der Rehamaßnahme, um die Teilnehmenden nachhaltig zu mehr Bewegung zu führen. Hier muss ebenfalls auf ein vollständiges Ausfüllen geachtet werden, damit die geleisteten Einheiten im Nachgang bezahlt werden. Auf diesem Formular wird auch zwischen Rehasport und Funktionstraining unterschieden. Ganz wichtig ist der Vermerk, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist, das Geburtsdatum und der Stempel sowie die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes.

 

In seltenen Fällen gibt es auch Verordnungen, die von den Ärztinnen und Ärzten als Privatrezept ausgestellt werden.

Privatrezept für Rehasport vom Arzt oder von der Ärztin

Darauf befindet sich dann i.d.R. ein kurzer Text mit dem Hinweis auf die Verordnung von Rehasport und eine entsprechende Anzahl sowie die Unterschrift und der Stempel der Praxis.

Welche Dauer hat eine Rehasport-Verordnung?

Die Dauer einer Rehasport-Verordnung wird auch als Genehmigungszeitraum (GZR) betitelt. Bei dem klassischen Formular 56 beträgt der Genehmigungszeitraum für 50 Einheiten 18 Monate und bei 120 Einheiten 36 Monate. Die Rehasport-Verordnung ist dann so lange gültig, bis entweder 50 bzw. 120 Einheiten abtrainiert wurden oder 18 bzw. 36 Monate vorüber sind. Der Genehmigungszeitraum wird von den Krankenkassen bei der Genehmigung mit Start- und Enddatum auf der Rückseite des Formulars 56 eingetragen.

 

Die Verordnungen der Deutschen Rentenversicherungen (Formular G0850) haben eine Gültigkeit von in der Regel 6 Monaten. Mit einer ausführlichen Begründung kann die Verordnungsdauer bis längstens 12 Monate erweitert werden.

Muss die Rehasport-Verordnung bis zum Ende abtrainiert werden?

Eine begonnene Rehasport-Verordnung muss nicht zwingendermaßen zu Ende trainiert werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit und um die Ziele der Rehasport-Maßnahme zu erreichen, empfiehlt sich jedoch definitiv das komplette Abtrainieren der Verordnung. Allerdings gibt es bestimmte Vorgaben, die man einhalten muss. Einige gesetzliche Krankenkassen geben mittlerweile vor, dass innerhalb von 3 Monaten mit dem Rehasport begonnen werden muss. Was natürlich auch sinnvoll ist, da die Bewegung wichtig für den Heilungsprozess ist und nicht das Nichtstun. Auch bei längeren Unterbrechungen (ab 8 Wochen) ist Vorsicht geboten, da einige Krankenkassen daraufhin die Verordnung für beendet erklären. Auf unserem Merkblatt „Kostenträgerbezogene Besonderheiten“ haben wir unseren Kooperationspartnern diese und weitere Sonderfälle aufgelistet. 

Warum eigentlich Rehasport und ist das sinnvoll?

Der Rehasport hat sich als absolute Allzweckwaffe entpuppt. Schon vor Pandemie- und Lockdownzeiten war der Rehasport ein Gruppenangebot, welches für viele verschiedene Beschwerden und Krankheitsbilder geeignet ist. Egal ob Rücken, Hüfte, COPD oder sogar Demenz, für sämtliche Indikationsbereiche hat der Rehasport eine entsprechende Spezifikation parat und bietet den Betroffenen Hilfe Ihre Leiden zu lindern. Mit Gleichgesinnten den inneren Schweinehund zu überwinden macht dabei noch doppelt so viel Spaß und zeigt schnell eine positive Wirkung im Hinblick auf die eigenen körperlichen Beschwerden.

 

Mit der Zuordnung von Rehasport zur medizinischen Versorgung hat der Rehasport nochmals an Bedeutung gewonnen und ist eines der wenigen Bewegungsangebote, die aktuell stattfinden können. Viele Gesundheitsexperten, wie bspw. Ingo Froböse (Sport & Prävention, DSHS), warnen sogar vor der „Stay-at-home“-Strategie und prophezeien, dass damit die Kranken der Zukunft entstehen. Die Bewegung hilft nicht nur gegen das diagnostizierte Leiden auf der Verordnung, sondern stärkt auch das Immunsystem, welches wir gerade jetzt gut gebrauchen können (vgl. Quelle Artikel auf www.ispo.com). Daher bestärken wir unsere Netzwerk-Partner, natürlich unter Beachtung aller Hygienevorschriften, den Rehasport im Sinne der Gesundheitsförderung durchzuführen.

 

Gerne dürfen Sie uns auch Fragen zuschicken, die Sie beschäftigen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail und Team Rehasport erklärt. Vielleicht taucht Ihre Frage, auf Wunsch, auch bei der nächsten „Team Rehasport erklärt“-Ausgabe auf und hilft somit zusätzlich noch anderen Rehasport-Interessierten.

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