Die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbands e.V. (DBS) bilden bundesweit Rehasport-Übungsleiter*innen aus. Zum 01.01.2025 wird das Ausbildungssystem reformiert. Hier finden Sie die Neuerungen kompakt zusammengefasst:
- In den Grundlagenblock (ehemals Block 10) sind zukünftig die Inhalte des ehemaligen Block 100 (Breitensport/Behindertensport) integriert. Dadurch umfasst die Lizenzstufe 1 jetzt 120 Lerneinheiten (statt bisher 90 LE). Der Vorteil: Nach Absolvierung dieser „Lizenzstufe 1“ wird direkt die Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ ausgestellt.
- Die Profilblöcke zur Erlangung der Lizenz „Übungsleiter*in B Sport in der Rehabilitation“ werden verkürzt auf 72 LE (zuvor 90 LE) und 102 LE (zuvor 120 LE); denn Teile der Lerninhalte werden zukünftig bereits im Grundlagenblock vermittelt.
- Die Ausbildung kann bereits mit 16 Jahren absolviert werden.
- Die Zulassung zu den Sonderlehrgängen für bestimmte Berufsgruppen ist zukünftig bereits während der Ausbildung oder des Studiums möglich.Für die Zulassung ist wie bisher eine Einzelfallprüfung notwendig. Weitergehende Informationen zu den Sonderlehrgänge finden Sie hier.
- Der verkürzte Lehrgang P 16 für Personen, die eine DOSB-C-Lizenz eines anderen Fach- oder Spitzenverbandes haben, wird zukünftig ersetzt durch den neuen Block 20. Dieser umfasst 34 LE. Das sind 8 LE mehr als zuvor, was durch die Verkürzung in den Profilblöcken ausgeglichen wird.
Die Landes- und Fachverbände des DBS setzen diese Neuerungen in ihrem Lehrgangs-Program ab 2025 um. Eine Übersicht der bundesweiten Lehrgänge bietet der DBS-Lehrgangsplan.
Das Ausbildungssytem mit den einzelnen Lizenz-Stufen als Graphik
Quelle: Deutscher Behindertensportverband (DBS) e.V.: https://dbs-lehrgangsplan.de/neues-dbs-ausbildungssystem/; Zugriff am 21.10.2024
Welche Vorteile bietet das neuen Ausbildungssystem?
Ein wichtiger Vorteil ist, dass direkt nach Absolvierung des Grundlagenblocks die Lizenz „Übungsleiter*in C Breitensport für Menschen mit Behinderung“ ausgestellt wird. Bisher konnte man mit dem Grundlagenblock alleine keine Lizenz erwerben. Übungsleiter und Übungsleiterinnen können mit der C-Lizenz bereits Breitensportangebote anleiten. Für Sportvereine interessant ist, dass für diese Lizenz die Zuschüsse für Übungsleiter*innen geltend gemacht werden können.
Durch die Absenkung des Mindestalters für die Ausbildung von bisher 18 Jahren auf zukünftig 16 Jahren und die Zulassung zu den Sonderlehrgängen schon während der Berufsausbildung wird die Zugangsschwelle gesenkt. Insbesondere junge Menschen in der Ausbildung oder im Studium können parallel die Qualifikation zur Rehasport-Übungsleitung erlangen. Eine Maßnahme, die in Zeiten des Fachkräftemangels, der auch im Rehasport angekommen ist, sehr begrüßt werden kann.