Neues Formular 56

Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung (vom 01.01.2022) wurde auch das Formular 56 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) überarbeitet und steht nun endlich zur Verfügung. Ab dem 01. Januar 2023 ist das neue Formular 56 gültig. Sobald die Krankenkassen dem neuen Formular 56 zustimmen, ist die Verwendung Pflicht.

Bereits ausgestellte Verordnungen auf dem alten Formular, die von den Krankenkassen genehmigt werden, behalten ihre Gültigkeit. Bei Krankenkassen, die auf die Genehmigung verzichten, behalten bereits ausgestellte Verordnungen bis zum 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.

Ab dem 01. Januar 2023 sollte ausschließlich das neue Formular 56 verwendet werden.

Wir empfehlen Ihnen, das neue Formular 56 an die Arztpraxen in Ihrer Umgebung zu verteilen. Vor allem die Ärzt*innen, die bisher Ihren Rehasportler*innen Verordnungen ausgestellt haben, sollten von der neuen Verordnung erfahren. Dies ist auch eine gute Gelegenheit Ihr Rehasport-Angebot nochmals bei den Arztpraxen in Ihrer Umgebung zu präsentieren.

Zusammenfassung der Änderungen des Formulars 56:

  • Diagnosen wie auch Nebendiagnosen werden zusätzlich als ICD-10-GM-Code eingetragen.
  • Neues Feld zum Ankreuzen bei erhöhtem Teilhabebedarf für Menschen mit Schwerstbehinderung.
  • Erweiterter Leistungsumfang, z.B. für Demenz und Diabetes und weiteres Feld mit Diagnose/Nebendiagnose, in dem Ärzt*innen andere vergleichbare Krankheiten angeben können. Diese können mit 120 Übungseinheiten in 36 Monaten und erhöhtem Leistungsumfang empfohlen werden.
  • Neues Feld für Herzsport bei Herzinsuffizienz
  • Ausdauer- und Kraftausdauerübungen ersetzt die Rehabilitationssportart Leichtathletik.
  • Übersichtlichere Darstellung für das verordnen von Herzsport
  • Die abgebildete Anzahl von Übungseinheiten gelten als Richtwerte der BAR-Rahmenvereinbarung, von denen Ärzt*innen im Einzelfall abweichen dürfen. Auf der zweiten Seite der Verordnung befindet sich das Feld bei Abweichungen der Richtwerte.

Team Rehasport-Partnereinrichtungen können ab sofort die neuen Verordnungsformulare mit eingedruckten Adressdaten wie gewohnt bestellen.

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