Ein Rezept für Rehasport oder ein Rehasport-Verordnung Antrag auf Kostenübernahme

Rehasport Verordnung - Formular 56 richtig ausfüllen für Antrag auf Kostenübernahme - Beitragsbild

Die Rehasport-Verordnung

Eine Rehasport-Verordnung, in Form des Formulars 56 – Antrag auf Kostenübernahme, kann ausschließlich ein Arzt verordnen. Der Rehabilitationssport bzw. Rehasport ist eine ergänzende Leistung, die gemäß § 64 SGB IX komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Folglich ist das korrekte Ausfüllen des Antrags wichtig.

Bei einer falsch ausgefüllten Verordnung kann eine Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Deshalb gilt es, alle Angaben vor dem ersten Rehasport-Gruppentraining zu kontrollieren. Vor der ersten Teilnahme muss u.a. geprüft werden, ob alle notwendigen Datenfelder ausgefüllt wurden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Verordnung sowie die Teilnahmebestätigung verschlossen und für Dritte unzugänglich aufbewahrt.

Antrag auf Kostenübernahme richtig ausfüllen

Folgende Punkte müssen ausgefüllt bzw. geprüft sein:

  • Sind Diagnose, Schädigung und Ziel eingetragen?
  • Ist als empfohlene Rehasportart „Gymnastik (auch im Wasser)“ angegeben?
  • Achtung! Gerätetraining darf nicht als empfohlenes Rehasport-Training vermerkt sein, da es sich dabei nicht um eine Kassenleistung handelt
  • Sind als Umfang „50 Einheiten“ oder „120 Einheiten“ angekreuzt?
  • Sind Arztunterschrift sowie Arztstempel auf der Verordnung?
  • Ist die empfohlene Trainingshäufigkeit (idealerweise 2x) pro Woche angekreuzt?
  • Ist der richtige Leistungserbringer (Verein) eingetragen?
  • Hat der Teilnehmer unterschrieben und ist der Beginn eingetragen?
  • Wurde durch die Krankenkasse ein Kassenstempel aufgebracht und unterschrieben?
  • Hat die Krankenkasse den Leistungszeitraum (i.d.R. 18 Monate) korrekt ausgefüllt?
  • Die Rubrik Funktionstraining darf nicht ausgefüllt sein!
  • Herzsport nur bei Herzgruppen

.

Rezept für Rehasport: Was das Formular 56 für Teilnehmende bedeutet

Kurz zur Einordnung – Rehasport Definition: ärztlich verordnetes Bewegungstraining in einer festen Gruppe, angeleitet, dokumentiert und über einen längeren Zeitraum begleitet. Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung für Rehabilitationssport, ausgestellt auf dem bundeseinheitlichen Muster 56. Umgangssprachlich kursieren dafür viele Bezeichnungen: Rezept Rehasport, Rehasport Schein oder einfach Verordnung – gemeint ist stets dasselbe Dokument.

Rehasport Rezept vom Arzt: Wer stellt die Verordnung aus?

Ausstellen darf die Verordnung grundsätzlich jede Praxis mit Kassenzulassung – meist übernimmt das die Hausarztpraxis, häufig auch Orthopädie oder Kardiologie. Ein Rehasport Rezept belastet das Heilmittelbudget nicht, weil Rehabilitationssport als ergänzende Leistung geführt wird. Wichtig ist, dass Diagnose, Funktionseinschränkung, Rehabilitationsziel sowie Umfang und Häufigkeit der Einheiten vollständig eingetragen sind – fehlt eine Angabe, verzögert sich die Genehmigung.

Für wen ist Rehasport geeignet?

Die Zielgruppe ist breiter, als viele vermuten. Besonders häufig ist Rehasport geeignet bei orthopädischen Beschwerden, nach Operationen, bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologischen Einschränkungen. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die medizinisch festgestellte Notwendigkeit. Zur zweiten Zielgruppe zählen Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind – auch hier besteht ein Anspruch auf die Leistung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rehasport beantragen: Schritt für Schritt zur Genehmigung

Um Rehasport beantragen zu können, reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse ein – zuständig sind je nach Fall auch die Deutsche Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder der Träger der Sozialhilfe. Die Rentenversicherung kommt vor allem dann ins Spiel, wenn das Training an eine medizinische Rehabilitation anschließt. Nach der Genehmigung suchen Sie sich einen Anbieter in Ihrer Nähe und melden sich zum Kurs an. Ob die Kasse die Kosten übernehmen kann, entscheidet sie auf Basis der ärztlichen Angaben; bei gesetzlich Versicherten ist die vollständige Erstattung der Regelfall.

Wie gehe ich mit einer unkorrekt ausgefüllten Verordnung um?

Bei einer nicht vollständig oder falsch ausgefüllten Verordnung weisen Sie den Teilnehmer darauf hin, dass er sich mit seinem Arzt und/oder ggf. mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen muss, um eine korrekt ausgefüllte Verordnung zu erhalten. Ohne korrekt ausgefüllte Verordnung ist eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht möglich. Der Teilnehmer muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er ohne einen richtig ausgefüllten Antrag nicht am Rehasport teilnehmen kann. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dem Teilnehmer den Verwaltungsaufwand abzunehmen. In diesem Fall kann Ihre Einrichtung versuchen, eine Änderung/Vervollständigung des Antrags auf dem Postweg zu erreichen. Hierbei empfiehlt es sich, im Vorfeld mit der betreffenden Stelle (Arzt/Krankenkasse) abzuklären, ob diese bereit ist, eine Änderung/Vervollständigung der Verordnung ohne ein persönliches Erscheinen des Patienten vorzunehmen.

Rehasport verschrieben – und wie geht es weiter?

Hat Ihnen der Arzt Rehasport verschrieben, klären Sie am besten direkt beim gewünschten Anbieter, ob freie Plätze vorhanden sind. Wie lange ist das Rezept gültig? In der Regel sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung mit dem Training beginnen; je nach Kostenträger und Bundesland sind auch bis zu sechs Monate möglich. Eine Rehasport Zuzahlung fällt für gesetzlich Versicherte nicht an – anders als bei vielen Heilmitteln ist hier keine Zuzahlung vorgesehen.

Rehasport Folgeverordnung: Wenn die Einheiten aufgebraucht sind

Sind die verordneten Einheiten absolviert, ist eine Rehasport Folgeverordnung möglich – automatisch verlängert wird jedoch nichts. Ihr Arzt muss begründen, warum die Rehabilitationsziele noch nicht erreicht sind und weshalb eigenständiges Weitertrainieren derzeit nicht ausreicht. Wird die Verlängerung abgelehnt, bleibt der Weg über ein reguläres Angebot im Fitnessstudio oder über Funktionstraining, das sich vor allem an Menschen mit rheumatischen Erkrankungen richtet.

Wo Sie trainieren und wer Sie begleitet

Rehabilitationssport findet in Vereinen, Physiotherapiepraxen, Gesundheitszentren und kooperierenden Studios statt. Jeder Standort braucht eine gültige Zulassung, jeder Übungsleiter eine anerkannte Lizenz mit regelmäßiger Fortbildung. Fragen Sie ruhig nach: Ein qualifizierter Übungsleiter legt seine Ausbildung offen, und ein zugelassener Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Liegt die Genehmigung vor, reichen Sie Ihr Rehasport Rezept am gewählten Standort ein und starten in der nächsten freien Gruppe.

Video – So prüfen Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme richtig

Unsere ersten Videos sind erstellt und kommen nach und nach online. Dabei fangen wir mit dem ersten Rehasport-Informationsvideo an, welches sich mit dem richtigen Ausfüllen der Formulars 56 befasst.

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