Rehasport-Verordnung Antrag auf Kostenübernahme

Rehasport Verordnung - Formular 56 richtig ausfüllen für Antrag auf Kostenübernahme - Beitragsbild

Die Rehasport-Verordnung

Eine Rehasport-Verordnung, in Form des Formulars 56 – Antrag auf Kostenübernahme, kann ausschließlich ein Arzt verordnen. Der Rehabilitationssport bzw. Rehasport ist eine ergänzende Leistung, die gemäß § 64 SGB IX komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Folglich ist das korrekte Ausfüllen des Antrags wichtig.

Bei einer falsch ausgefüllten Verordnung kann eine Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Deshalb gilt es, alle Angaben vor dem ersten Rehasport-Gruppentraining zu kontrollieren. Vor der ersten Teilnahme muss u.a. geprüft werden, ob alle notwendigen Datenfelder ausgefüllt wurden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Verordnung sowie die Teilnahmebestätigung verschlossen und für Dritte unzugänglich aufbewahrt.

Antrag auf Kostenübernahme richtig ausfüllen

Folgende Punkte müssen ausgefüllt bzw. geprüft sein:

  • Sind Diagnose, Schädigung und Ziel eingetragen?
  • Ist als empfohlene Rehasportart „Gymnastik (auch im Wasser)“ angegeben?
  • Achtung! Gerätetraining darf nicht als empfohlenes Rehasport-Training vermerkt sein, da es sich dabei nicht um eine Kassenleistung handelt
  • Sind als Umfang „50 Einheiten“ oder „120 Einheiten“ angekreuzt?
  • Sind Arztunterschrift sowie Arztstempel auf der Verordnung?
  • Ist die empfohlene Trainingshäufigkeit (idealerweise 2x) pro Woche angekreuzt?
  • Ist der richtige Leistungserbringer (Verein) eingetragen?
  • Hat der Teilnehmer unterschrieben und ist der Beginn eingetragen?
  • Wurde durch die Krankenkasse ein Kassenstempel aufgebracht und unterschrieben?
  • Hat die Krankenkasse den Leistungszeitraum (i.d.R. 18 Monate) korrekt ausgefüllt?
  • Die Rubrik Funktionstraining darf nicht ausgefüllt sein!
  • Herzsport nur bei Herzgruppen

.

Wie gehe ich mit einer unkorrekt ausgefüllten Verordnung um?

Bei einer nicht vollständig oder falsch ausgefüllten Verordnung weisen Sie den Teilnehmer darauf hin, dass er sich mit seinem Arzt und/oder ggf. mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen muss, um eine korrekt ausgefüllte Verordnung zu erhalten. Ohne korrekt ausgefüllte Verordnung ist eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht möglich. Der Teilnehmer muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass er ohne einen richtig ausgefüllten Antrag nicht am Rehasport teilnehmen kann. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dem Teilnehmer den Verwaltungsaufwand abzunehmen. In diesem Fall kann Ihre Einrichtung versuchen, eine Änderung/Vervollständigung des Antrags auf dem Postweg zu erreichen. Hierbei empfiehlt es sich, im Vorfeld mit der betreffenden Stelle (Arzt/Krankenkasse) abzuklären, ob diese bereit ist, eine Änderung/Vervollständigung der Verordnung ohne ein persönliches Erscheinen des Patienten vorzunehmen.

Video – So prüfen Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme richtig

Unsere ersten Videos sind erstellt und kommen nach und nach online. Dabei fangen wir mit dem ersten Rehasport-Informationsvideo an, welches sich mit dem richtigen Ausfüllen der Formulars 56 befasst.

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