Aktualisierung der Teilnahmebestätigung zum 01. Mai 2023

Teilnahmebestätigung ab 01. Mai 2023

Aktualisierung der Teilnahmebestätigung

Liebe Partnerinnen und Partner,

aufgrund der gesammelten Erfahrungen des letzten Jahres, wurde die Teilnahmebestätigung erneut angepasst. Dies erfolgte auf Initiative des vdek in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene. Wir, das Team Rehasport, hatten uns bereits bei der Ankündigung des neuen Formular für 2022 kritisch dazu geäußert und sind jetzt umso glücklicher, dass hier Anpassungen erfolgt sind.

Welche Änderungen gibt es auf der Teilnahmebestätigung?

  1. Die Anzahl der Unterschriftenzeilen wurde von 60 auf 50 herabgesetzt. Dies ist zum einen aus Platzgründen zum Anderen aufgrund des Richtwertes von 50 Übungseinheiten im allgemeinen Rehabilitationssport erfolgt.
  2. Die Felder der Kopfzeile der Formulare wurden vergrößert.
  3. Das Feld „Angebotsnummer“ ist weggefallen, da dieses lediglich eine interne Information der Leistungserbringerverbände darstellt.
  4. Neu ist in der Kopfzeile das Feld „Verordnungsdauer (von/bis)“. Das Feld dient lediglich dem Leistungserbringer zur besseren Planung und Organisation. Es handelt sich nicht um ein Pflichtfeld.
  5. Die Unterschrift des Übungsleiters auf der Teilnahmebestätigung ist nun auch auf der ersten Seite möglich, falls die Teilnahmebestätigung nur einseitig genutzt wird.
  6. Auf Grund der Größe der Felder im Tabellenkopf wird für den Begriff Rehabilitationssport die Abkürzung „RS“ verwendet.
  7. Die PDF-Dateien wurden mit beschreibbaren Textfeldern formatiert, so dass die Felder digital ausgefüllt werden können.
  8. Die Teilnahmebestätigung wurde so formatiert, dass die Kopfzeile lediglich auf der ersten Seite ausgefüllt werden muss. Diese Informationen werden automatisch in die Kopfzeile auf der zweiten Seite übertragen.
  9. Die Kopfzeile auf dem Ergänzungsblatt zur Abrechnung wurde ebenfalls angepasst. Das Feld „Angebotsnummer“ ist auch hier entfallen. Neu ist das Feld „Institutionskennzeichen“, dass der eindeutigen Zuordnung des Belegs zum Leistungserbringer dient.

Was gilt es bei der kommenden Abrechnung zu beachten?

Die neuen Teilnahmebestätigungen können ab dem 1. Mai 2023 eingesetzt werden.

Die neue Teilnahmebestätigung muss verbindlich ab dem 1. Januar 2024 verwendet werden.

Sofern eine Zwischenabrechnung auf dem alten Formular erfolgt, ist für den nachfolgenden Abrechnungszeitraum das neue Formular zu verwenden.

Bereits begonnene Teilnahmebestätigungen können fortgeführt werden.

Zwischenabrechnungen mit dem Ziel des Formularwechsels sind zu vermeiden.

Die neuen Vorlagen der Teilnahmebestätigung erhalten Sie in unserem Partnerbereich in der Rubrik Abrechnung.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

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Ramona Herzberg

Anna Kraus

Jasmin Mahlich

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