Gesetzliche Krankenkassen
Formular 56

Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben die Sonderregelungen bis zum 30.09.2021 verlängert: Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert. Die Anspruchsdauer wird je Verordnung nur einmalig verlängert. Nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Für nach dem 30.09.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer.
Deutsche Rentenversicherung DRV
Formular G850

„Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen ebenfalls um bis zu 3 Monate. Die Durchführungsdauer von in der Regel 6 Monaten bleibt unberührt.“
Das heißt konkret, dass Versicherte, deren Reha-Maßnahme zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 beendet ist, nach Abschluss der Reha-Maßnahme bis zu 6 Monate Zeit haben mit dem Rehasport-Training zu beginnen. Ab dem ersten Training können die Versicherten dann für 6 Monate am Rehasport teilnehmen.