SVLFG – Genehmigungsverzicht ab 01.04.2026


Verordnungen von Versicherten der Krankenkassen in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) müssen ab dem 01.04.2026 nicht mehr von der Krankenkasse mit Stempel und Unterschrift genehmigt werden. Die TeilnehmerInnen können direkt mit dem Rehasport-Training beginnen.

Der Genehmigungszeitraum beginnt mit der 1. Übungseinheit.

Als Kooperationspartner des TeamRehasport finden Sie im Partnerbereich in der Rubrik Besonderheiten Kostenträger alle Kassen mit Gnehmigungsverzicht oder weiteren Besonderheiten aufgelistet.

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