BKK Melitta – ab 01.07.2026: Genehmigungsverzicht & Trainingsstart innerhalb von 12 Wochen



Verordnungen der Melitta BKK  müssen ab dem 01.07.2026 nicht mehr von der Krankenkasse mit Stempel und Unterschrift genehmigt werden.
Rehasportler*innen können mit der ärztlichen Verordnung direkt bei Ihnen mit dem Rehasport starten!

Der Genehmigungszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung.

WICHTIGER HINWEIS:

Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit: 

Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und kann nicht abgerechnet werden

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