Die Liste der Kostenträger mit Genehmigungsverzicht wurde zum Jahresbeginn um drei weitere Betriebskrankenkassen ergänzt: Seit dem 01.01.2026 verzichtet die BKK Vivida und die BKK Wirtschaft & Finanzen auf die Genehmigung von Rehasport-Verordnungen. Und bereits seit dem 01.11.2025 die Südzucker BKK.
Wichtig für Sie als Rehasport-Anbieter oder Übungsleitung ist: Da die Genehmigung durch den Kostenträger wegfällt, sind Sie die erste Person, die die ärztliche Verordnung prüft. Wie bisher kontrollieren Sie, ob die Diagnose und die Felder für den Rehasport von der Arztpraxis richtig ausgefüllt wurden und zu Ihren jeweiligen Rehasport-Gruppen passen.
Neu ist, dass das Feld der Krankenkasse, in das bisher eingetragen wurde „für den Zeitraum von“ und „längstens bis“ nun leer bleibt. Daher gilt es folgende Punkte besonders in den Blick zu nehmen:
1. Wann beginnt und wann endet die Leistungsdauer?
- Welche Leistungsdauer hat die Verordnung? Dies kreuzt der Arzt entsprechend an – in der Regel sind es 18 Monate.
- Wann beginnt der Genehmigungszeitraum? Entweder mit dem Ausstellungsdatum oder mit der 1. Übungseinheit. Das definiert jede Krankenkasse unterschiedlich.Nachlesen können Sie das pro Kasse im Partnerbereich unter Besonderheiten der Kostenträger.
TIPP: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, legen Sie das Startdatum auf das Ausstellungsdatum des Arztes fest.
2. Bei Folgeverordnungen: die Begründung der medizinischen Notwendigkeit (auf der Verordnungsvorderseite unten) muss der Arzt oder die Ärztin unbedingt eintragen. Ansonsten erfolgt keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Als Kooperationspartner des TeamRehasport können Sie im Partnerbereich jederzeit aktuelle Infos zu den Besonderheiten der Kostenträger nachlesen.