Genehmigungsverzicht ab 01.03.2025: BKK Miele, Debeka BKK, BKK DürkoppAdler, VIACTIV Krankenkasse

Die Liste der Kostenträger mit Genehmigungsverzicht wird im aktuellen Quartal wieder länger: Seit 01.03.2025 verzichtet die Debeka BKK und die VIACTIV Krankenkasse auf die Genehmigung der Verordnung. Zum 01. 04.2025 führt auch die Miele BKK und die BKK DürkoppAdler den Genehmigungsverzicht ein.

Wichtig für Sie als Rehasport-Anbieter oder Übungsleitung ist:Da die Genehmigung durch den Kostenträger wegfällt, sind Sie die erste Person, die die ärztliche Verordnung prüft. Wie bisher kontrollieren Sie, ob die Diagnose und die Felder für den Rehasport von der Arztpraxis richtig ausgefüllt wurden und zu Ihren jeweiligen Rehasport-Gruppen passen.Neu ist, dass das Feld der Krankenkasse, in das bisher eingetragen wurde „für den Zeitraum von“ und „längstens bis“ nun leer bleibt. Daher gilt es folgende Punkte besonders in den Blick zu nehmen:1. Wann beginnt und wann endet die Leistungsdauer?

  • Welche Leistungsdauer hat die Verordnung? Dies kreuzt der Arzt entsprechend an, in der Regel sind es 18 Monate.Wann beginnt der Genehmigungszeitraum? Das ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Entweder mit dem Ausstellungsdatum oder mit der 1. Übungseinheit.

    2. Bei Folgeverordnungen: die Begründung der medizinischen Notwendigkeit (auf der Verordnungsvorderseite unten) muss eingetragen sein.Als Kooperationspartner des TeamRehasport können Sie im Partnerbereich jederzeit aktuelle Infos zu den Besonderheiten der Kostenträger nachlesen.

    Aktuelle Beiträge

    Nach oben scrollen

    DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.