Seit Montag, 16.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, welche Neuregelungen für die Testpflicht enthält.
Für den Rehasport gelten entsprechend §14 (1) folgende Regelungen:
Der Betrieb von Sportstätten und Bädern ist für den Publikumsverkehr weiterhin zulässig.
Die Testpflicht gilt nicht für den Rehasport. Somit müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Rehasport nach der aktuellen Corona-Verordnung kein negatives Testergebnis vorlegen.