Die FAQ Sport – Antworten auf häufig gestellte Fragen in Niedersachsen wurden heute aktualisiert:
Ist die Ausübung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport erlaubt?
Bei ärztlich verordnetem Rehabilitationssport handelt es sich nicht um Freizeit- und Amateursport im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 7.
Ärztlich verordneter Rehabilitationssport unterfällt vielmehr der medizinisch notwendigen Versorgung. Die Ausübung von ärztlich verordnetem Rehabilitationssport ist daher entsprechend § 10 Absatz 1 Nr. 9 a) gestattet.
Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist jedoch auch hier zu beachten. Rehabilitationssport ist somit in Niedersachsen wieder möglich!“ (Quelle)
Was gilt für den Rehasport?
Rehasport kann als Individualsport und als Sport in der Gruppe betrieben werden.
Was ist unter Rehasport zu verstehen?
Bei Rehabilitationssport handelt es sich um eine medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Maßnahme (§ 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Die Gruppen trainieren unter ärztlicher Betreuung und Überwachung.
Mit wie vielen Personen und unter welchen Voraussetzungen darf dieser Sport betrieben werden?
Die Gruppengröße ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und kann daher variieren. Dabei ist es wichtig, z. B. einen Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen den Sporttreibenden zu belassen und bis zum Erreichen des Platzes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die genauen Einzelheiten zur Durchführung des Angebotes muss die Betreiberin bzw. der Betreiber in einem Hygienekonzept festschreiben. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, sind die Kontaktdaten der Anwesenden zu notieren. Rehasport kann auch als Individualsport betrieben werden.