Ab dem 01.11.2026 ändert die AOK NordWest das Genehmigungsverfahren für Rehabilitationssport:
- Die Genehmigung wird künftig nicht mehr auf der Verordnung vermerkt.
- Stattdessen erhalten Versicherte ein separates Genehmigungsschreiben mit allen wichtigen Angaben (Trainingsart, Genehmigungszeitraum und Anzahl der Übungseinheiten).
- Die Teilnehmenden legen dann die Originalverordnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben beim Anbieter vor. Damit kann das Training durchgeführt werden.
Wichtig für die Abrechnung: Die Originalverordnung UND das Genehmigungsschreiben muss zur Abrechnung eingereicht werden.
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Unsere aktuelle Übersicht finden Sie hier: Besonderheiten Kostenträger – TeamRehasport