Übergangsregelung Formular 56

Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023


Wie bereits im Dezember mitgeteilt, gibt es aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung eine Überarbeitung des Verordnungsformulars Muster 56. Das neue Formular ist seit dem 01. Januar 2023 gültig.

Da bei vielen Ärzten dieses Formular noch nicht vorliegt, haben die Ersatzkassen nun eine Übergangsfrist festgelegt. Bis zum 30. Juni 2023 werden die alten Formulare noch bei den Ersatzkassen akzeptiert. Die Primärkassen haben sich diesbezüglich noch nicht geäußert, allerdings gehen die Verbände von derselben Regelung aus.

Demnach behalten bereits ausgestellte Verordnungen auf dem alten Formular, die von den Krankenkassen genehmigt werden, ihre Gültigkeit. Bei Krankenkassen, die auf die Genehmigung verzichten, behalten bereits ausgestellte Verordnungen bis zum 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.

Die neuen Verordnungsformulare sind bei uns vorrätig und können ab sofort bestellt werden. Einfach per E-Mail an info@teamrehasport.de.

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