Anerkennung als Rehasport-Leistungserbringer

Was muss man im Anerkennungsverfahren als Rehasport-Leistungserbringer beachten?
Jede Rehasport-Gruppe, die offiziell durchgeführt und mit den Kostenträgern abgerechnet wird, muss zertifiziert sein. In einem Anerkennungsverfahren werden vorgegebene Rahmenbedingungen (wie z. B. Raumgröße, Übungsleiter-Lizenz, Betreuung der Gruppe durch einen Arzt, usw.) überprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen stellt Ihnen die entsprechende Stelle ein Anerkennungszertifikat aus. Grundlage für dieses Anerkennungsverfahren und die damit verbundene Kostenerstattung durch die Kostenträger ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport sowie das Funktionstraining vom 01. Januar 2022.

Welche Institution bzw. wer zertifiziert offiziell Rehasport-Gruppen?

Bundesweit gilt, um überhaupt als Rehasport-Leistungserbringer anerkannt zu werden, dass man (als Sportverein) Mitglied in einem Landesverband des DBS ist.

Übersicht der Fachverbände für Behinderten- und Rehabilitationssport:

  1. Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  2. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V (Ausnahme: der BVS ist zuständig für Lehre und Lizenzaustellung, nicht für das Anerkennungsverfahren. Dieses fällt in Bayern in den Zuständigkeitsbereich der ARGE Rehasport)
  3. Behinderten Sportverband Berlin e. V.
  4. Behinderten Sportverband Brandenburg e. V.
  5. Behinderten Sportverband Bremen e. V.
  6. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e. V.
  7. Hessischer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V.
  8. Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern e. V.
  9. Behinderten-Sportverband Niedersachsen e. V.
  10. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Nordrhein-Westfalen e. V.
  11. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Rheinland-Pfalz e. V.
  12. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland e. V.
  13. Sächsischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  14. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e. V.
  15. Rehabilitations- und Behinderten-Sportverband Schleswig-Holstein e. V.
  16. Thüringer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.
  17. Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V.

Häufiger Sachverhalt bei Rehasport-Anbietern

Der Ursprung des Rehasports im Versehrtensport der Nachkriegsjahre erklärt, weshalb Rehasport-Leistungserbringer größtenteils Sportvereine und Mitglied in einem Versehrten- und Behindertensport-Fachverband sind. In der Zwischenzeit ist für die Landschaft des organisierten Sports im Bereich Behindertensport charakteristisch, dass es neben den traditionellen Versehrtensportvereinen auch Mehrspartensportvereine gibt, die mit ihrer Breitensport-Abteilung Rehabilitationssport anbieten. Zudem gibt es relativ junge Gesundheitssportvereine, die im Rahmen ihrer Spezialisierung auf die Themen Gesundheit und Prävention oft eine große Bandbreite an verschiedenen qualitativ hochwertigen Rehabilitationssport-Angeboten durchführen. Darunter gibt es auch große Gesundheitssportvereine, die regional oder überregional mit verschiedenen Bewegungsanbietern zusammenarbeiten.

Neben dem DBS und seinen Mitgliedsvereinen gibt es in Deutschland auf regionaler Ebene weitere Verbände, die mit den Kostenträgern Vereinbarungen über die Durchführung und Kostenregelung zum Rehabilitationssport getroffen haben. Die Mitglieder dieser Verbände haben ebenfalls die Möglichkeit, Rehasport als ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation nach § 64 SGB IX durchzuführen und anzubieten.

Weitere Verbände, die mit den Kostenträgern kooperieren

  • Rehasport Deutschland e. V.
    Die Mitgliedschaft in diesem Verband können auch Organisationen erlangen, die kein gemeinnütziger Verein sind, das heißt z. B. Physiotherapeuten oder Fitnessstudios. Der Verband vertritt seine Mitglieder als qualifizierter Anbieter des Rehasports und kümmert sich um die Punkte Qualitätssicherung, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen.
    Dieser Verband wurde 2005 gegründet und hat für seine Mitglieder mit den Kostenträgern Vereinbarungen über die Durchführung und Kostenregelung zum Rehabilitationssport ausgehandelt. Diese Vereinbarung ist jedoch nicht deutschlandweit gültig. Für welche Bundesländer eine Anerkennung des Rehasports über die Mitgliedschaft bei Rehasport Deutschland e. V. möglich ist, kann direkt beim Verband angefragt werden.
  • Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS)
    Der Deutsche Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V. (DVGS e. V.) ist ein Berufsverband für Sporttherapeuten. Er hat mit einzelnen Kostenträgern auf Bundes- oder Landesebene Vereinbarungen abgeschlossen. Seine Mitglieder können entsprechend dieser Vereinbarungen Rehasport anbieten und abrechnen. Eine genaue Übersicht findet sich unter www.dvgs.de.
  • ARGE REHA in Bayern
    Das Bundesland Bayern stellt eine Ausnahme dar. Dort erfolgt die Zertifizierung von Rehasport ausschließlich über die Arbeitsgemeinschaft Rehasport (ARGE Rehasport). Der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. als Landesverband des DBS ist nur für Lehre und Lizenzausstellung zuständig.

Einzelfalllösungen für Rehasport in Baden-Württemberg

Als Einzelfalllösung ist auch eine kleine Gruppe von einzelnen Therapiepraxen in Baden-Württemberg anzusehen, die selbst unabhängig von Dachorganisationen mit den Kostenträgern verhandelt haben und als Leistungserbringer auftreten. Sinnvoll ist dies, wenn die Therapieeinrichtung innerhalb der Versorgungskette eine gewichtige Rolle einnimmt und damit ihre Verhandlungsposition gegenüber den Kostenträgern stärken kann oder wenn man nur mit einer überschaubaren Anzahl an Kostenträgern verhandeln möchte. Hat zum Beispiel eine Therapiepraxis bis zu 85 % Patienten einer bestimmten Krankenkasse, dann kann es sich lohnen, mit dieser Krankenkasse in Verhandlung über Modalitäten des Rehasports zu treten (Ausbildung des Übungsleiters, Vergütung, Dauer der Kurseinheit, usw.). Die Therapiepraxis ist dann bei dieser Krankenkasse als Rehasport-Anbieter gelistet.

Falls Sie noch offene Fragen zu den Themen Anerkennungsverfahren und Zertifizierung als Rehasport-Leistungserbringer nach §64 SGB IX haben, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne!

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