Die bestehenden Verlängerungsregelungen von Rehasport-Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen werden nochmals wie folgt erweitert:
Im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligt wurden bzw. noch werden, wird die Anspruchsdauer automatisch um 6 Monate verlängert.
Nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56
Für nach dem 31.03.2021 bewilligte Verordnungen gilt die von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer