Ab dem 01.01.2022 ist es bei der Papierabrechnung verpflichtend, die neue Teilnahmebestätigung mit dem dazugehörigen Ergänzungsblatt / Abrechnungsblatt zu verwenden.
Folgendes ist beim Übergang zu beachten:
- Sollte demnächst eine Zwischenabrechnung erfolgen, ist für den nachfolgenden Abrechnungszeitraum das “neue” Formular zu verwenden
- Erfolgt keine Zwischenabrechnung, tragen Sie die Unterschriften weiterhin auf dem “alten” Formular ein. Zwischenabrechnungen allein mit dem Ziel des Wechsels des Formulars sind zu vermeiden.
- Startet ein*e Teilnehmer*in neu bei Ihnen, verwenden Sie ab sofort das “neue” Formular, spätestens ab dem 01.01.2022 ist die Verwendung verpflichtend.
- Wenn auf dem “alten” Formular kein Platz für weitere Unterschriften ist, dann tragen Sie die nächsten Teilnahmen auf das “neue” Formular ein, spätestens ab dem 01.01.2022.