AOK NordWest – neues Genehmigungsverfahren ab 01.11.2026

Ab dem 01.11.2026 ändert die AOK NordWest das Genehmigungsverfahren für Rehabilitationssport:

  • Die Genehmigung wird künftig nicht mehr auf der Verordnung vermerkt.
  • Stattdessen erhalten Versicherte ein separates Genehmigungsschreiben mit allen wichtigen Angaben (Trainingsart, Genehmigungszeitraum und Anzahl der Übungseinheiten).
  • Die Teilnehmenden legen dann die Originalverordnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben beim Anbieter vor. Damit kann das Training durchgeführt werden.

Wichtig für die Abrechnung: Die Originalverordnung UND das Genehmigungsschreiben muss zur Abrechnung eingereicht werden.

Sie möchten sich über Besonderheiten weiterer Kostenträger und Krankenkassen informieren?

Unsere aktuelle Übersicht finden Sie hier: Besonderheiten Kostenträger – TeamRehasport


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