Verordnungen der Melitta BKK müssen ab dem 01.07.2026 nicht mehr von der Krankenkasse mit Stempel und Unterschrift genehmigt werden.
Rehasportler*innen können mit der ärztlichen Verordnung direkt bei Ihnen mit dem Rehasport starten!
Der Genehmigungszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung.
WICHTIGER HINWEIS:
Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und kann nicht abgerechnet werden