Rehasport Grundlagen: Ihr Leitfaden vom TeamRehasport

Morgens fühlt sich jede Bewegung steif und schwer an. Sie stehen auf, und schon die ersten Schritte kosten Überwindung. Der Rücken zieht, das Knie protestiert, die Schulter macht nicht mit. Ihr Arzt hat Ihnen geraten, sich mehr zu bewegen – doch wie soll das gehen, wenn genau diese Bewegung Schmerzen bereitet? Vielleicht hat jemand in Ihrem Umfeld den Begriff Rehabilitationssport erwähnt. Vielleicht haben Sie ihn auf einem Formular in der Arztpraxis gelesen. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und warum könnte dieses Angebot genau das Richtige für Ihre Situation sein?

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles Wichtige rund um die Grundlagen des Rehabilitationssports. Sie erfahren, welche Rechte Sie als Betroffener haben, wie sich verschiedene Therapieformen voneinander unterscheiden und welche Schritte nötig sind, um diese Leistung zu nutzen. Dabei setzen wir keine Vorkenntnisse voraus. Jeder Fachbegriff wird verständlich erklärt, und praktische Beispiele helfen Ihnen, die Zusammenhänge schnell zu begreifen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rehabilitationssport ist ein ärztlich verordnetes, von Krankenkassen finanziertes Bewegungsangebot in Gruppen.

  • Die gesetzliche Grundlage bilden das Sozialgesetzbuch IX und die bundeseinheitliche Rahmenvereinbarung.

  • Rehabilitationssport unterscheidet sich klar von Physiotherapie, Funktionstraining und normalem Vereinssport.

  • Sie haben einen gesetzlichen Anspruch – es handelt sich nicht um eine freiwillige Zusatzleistung der Kassen.

  • In der Regel werden 50 Übungseinheiten über einen Zeitraum von 18 Monaten bewilligt.

Was versteht man unter Rehabilitationssport?

Die Frage was ist Rehasport stellen sich viele Menschen zum ersten Mal, wenn sie ein Rezept von ihrem Arzt erhalten. Die Antwort ist einfacher als gedacht: Es handelt sich um ein gezieltes Bewegungstraining in einer Gruppe, das von speziell ausgebildeten Übungsleitern angeleitet wird. Das Ziel ist es, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern, Beschwerden zu lindern und Ihnen langfristig mehr Selbstständigkeit im Alltag zu ermöglichen.

Stellen Sie sich Rehabilitationssport wie einen Kochkurs vor. Sie könnten allein zu Hause aus einem Buch kochen lernen – das wäre vergleichbar mit Übungen aus dem Internet. Oder Sie besuchen einen Kurs, in dem ein erfahrener Koch Ihnen Schritt für Schritt zeigt, worauf es ankommt, Fehler korrigiert und die Rezepte an Ihren Geschmack anpasst. Genau so funktioniert auch rehabilitative Gruppengymnastik: Fachkundige Anleitung, angepasste Übungen und eine motivierende Gemeinschaft machen den entscheidenden Unterschied. Daher fragen sich viele zu Recht, was ist Rehasport eigentlich genau – und merken dann schnell, dass es weit mehr als bloßes „Turnen auf Rezept“ ist.

Vier zentrale Merkmale unterscheiden dieses Angebot von anderen Bewegungsformen:

  • Ärztliche Verordnung: Ohne ein Rezept Ihres Arztes können Sie nicht teilnehmen. Der Arzt stellt fest, dass ein medizinischer Bedarf besteht.

  • Gruppenformat: Das Training findet immer in einer Gruppe statt, typischerweise mit bis zu 15 Teilnehmern bei Trockengymnastik.

  • Qualifizierte Leitung: Nur Übungsleiter mit einer speziellen Lizenz dürfen die Einheiten durchführen.

  • Kostenübernahme: Die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger wie die Rentenversicherung übernimmt die Kosten vollständig.

Rehabilitationssport klar einordnen

Bei der Rehasport Definition und Abgrenzung geht es darum, dieses Angebot trennscharf von anderen Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation zu unterscheiden. Rehabilitationssport gehört zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation nach dem Sozialgesetzbuch. Er ist weder eine ärztliche Heilbehandlung noch ein klassisches Fitnesstraining. Vielmehr liegt er genau dazwischen: medizinisch begründet, aber auf eigenverantwortliche Bewegung ausgerichtet.

Der Kerngedanke lässt sich so zusammenfassen: Rehabilitationssport hilft Ihnen dabei, selbst aktiv zu werden. Während bei einer ärztlichen Behandlung der Therapeut etwas an Ihnen tut, übernehmen Sie beim Rehabilitationssport die aktive Rolle. Der Übungsleiter zeigt Ihnen die richtige Technik, motiviert und korrigiert – aber die Bewegung kommt von Ihnen. Dadurch stärken Sie nicht nur Muskeln und Gelenke, sondern auch Ihr Vertrauen in den eigenen Körper.

Für eine vollständige Rehasport Definition und Abgrenzung ist außerdem wichtig zu wissen: Die Maßnahme gehört zum Bereich der medizinischen Rehabilitation, zielt aber auf Nachhaltigkeit. Sie sollen durch die regelmäßige Teilnahme lernen, Bewegung dauerhaft in Ihren Alltag zu integrieren – auch nach Ende der verordneten Einheiten. Rehabilitationssport versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und fördert neben körperlichen Fähigkeiten auch das seelische Wohlbefinden.

Merkmal

Rehabilitationssport

Normaler Vereinssport

Voraussetzung

Ärztliche Verordnung

Keine

Kosten

Kostenträger zahlt

Selbst zahlen

Leitung

Lizenzierter Übungsleiter

Trainer (ohne spezielle Reha-Lizenz)

Ziel

Medizinische Rehabilitation

Fitness, Spaß, Wettkampf

Gruppengröße

Max. 15 Personen (Trocken)

Variabel

Die gesetzlichen Grundlagen verstehen

Wenn es um gesetzliche Grundlagen Rehasport geht, landen viele Betroffene schnell in einem Dschungel aus Paragraphen. Dabei ist die rechtliche Lage klarer als vermutet. Rehabilitationssport ist eine Pflichtleistung der Sozialversicherungsträger. Das bedeutet: Wenn Ihr Arzt den Bedarf feststellt, darf die Krankenkasse Ihnen diese Leistung nicht einfach verwehren.

Der wichtigste Gesetzestext in diesem Zusammenhang ist das Neunte Sozialgesetzbuch. Das Thema SGB IX und Rehasport ist dabei kein trockener Rechtsstoff, sondern betrifft Ihre ganz konkreten Rechte als Patient. In § 64 Absatz 1 Nummer 3 und 4 des SGB IX wird festgelegt, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation erbracht werden. Dieses Gesetz bildet das Fundament für alles Weitere.

Weshalb ist SGB IX und Rehasport so bedeutsam? Weil hier unmissverständlich steht, dass diese Leistung nicht im Ermessen der Kasse liegt. Sie ist ein Rechtsanspruch. Vergleichen Sie es mit dem Anspruch auf Krankengeld: Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, muss die Kasse zahlen. Genau so verhält es sich mit Rehabilitationssport. Ihr Arzt dokumentiert auf dem Verordnungsformular (Muster 56), welche Diagnose vorliegt und warum Sie die Maßnahme benötigen. Die Kasse prüft und genehmigt.

Ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen Rehasport gibt es ein weiteres zentrales Regelwerk, das den praktischen Rahmen setzt. Darauf gehen wir im nächsten Abschnitt ein.

Die Rahmenvereinbarung als praktisches Regelwerk

Während das SGB IX den grundsätzlichen Anspruch regelt, beschreibt die Rahmenvereinbarung Rehasport die konkreten Spielregeln. Dieses Dokument haben die Rehabilitationsträger, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und die Sportverbände gemeinsam erarbeitet. Es legt fest, wie Rehabilitationssport in der Praxis ablaufen muss.

Die Rahmenvereinbarung Rehasport regelt unter anderem folgende Punkte:

  • Welche Qualifikation die Übungsleiter nachweisen müssen

  • Wie groß die Übungsgruppen maximal sein dürfen

  • Wie lange eine einzelne Trainingseinheit dauert (mindestens 45 Minuten bei Trockengymnastik)

  • Welche räumlichen und ausstattungsbezogenen Voraussetzungen die Anbieter erfüllen müssen

  • Wie die Verordnung, Genehmigung und Abrechnung ablaufen

Stellen Sie sich die Rahmenvereinbarung wie eine Gebrauchsanweisung vor. Das Gesetz sagt: „Sie haben Anspruch auf diese Leistung.“ Die Rahmenvereinbarung erklärt dann im Detail, wie diese Leistung genau aussehen muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Qualität stimmt, egal ob Sie in Hamburg, München oder einem kleinen Ort auf dem Land am Rehabilitationssport teilnehmen.

Abgrenzung zu verwandten Therapieformen

Im Alltag werden verschiedene Bewegungsangebote häufig miteinander verwechselt. Zwei Abgrenzungen sind besonders wichtig, weil sie für Ihre Versorgung ganz praktische Konsequenzen haben.

Rehabilitationssport und Funktionstraining – wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied Rehasport und Funktionstraining verwirrt viele Betroffene. Beide Maßnahmen werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Beide finden in Gruppen statt. Auf den ersten Blick wirken sie beinahe identisch. Doch bei genauerem Hinsehen gibt es klare Abweichungen.

Rehabilitationssport setzt auf ganzheitliche Bewegungsformen. Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele gehören zum typischen Repertoire. Das Ziel ist die Verbesserung der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit. Funktionstraining hingegen konzentriert sich gezielt auf bestimmte Körperstrukturen. Typische Formen sind Trockengymnastik und Wassergymnastik, die speziell von Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten angeleitet werden. Der Fokus liegt hier auf dem Erhalt und der Verbesserung von Gelenkfunktionen.

Verdeutlichen lässt sich der Unterschied Rehasport und Funktionstraining mit einem Bild aus dem Garten: Rehabilitationssport gleicht der Pflege des gesamten Gartens – Rasen mähen, Hecke schneiden, Beete pflegen. Funktionstraining dagegen ist wie die gezielte Behandlung einer einzelnen kranken Pflanze. Beides ist wertvoll, aber der Ansatz ist verschieden.

Kriterium

Rehabilitationssport

Funktionstraining

Typischer Umfang

50 Einheiten in 18 Monaten

24 Monate (1x wöchentlich)

Dauer je Einheit

45 Minuten

30 Minuten

Leitung

Lizenzierter Übungsleiter (Sportverband)

Physiotherapeut oder Ergotherapeut

Zielrichtung

Allgemeine Fitness und Belastbarkeit

Gezielte Gelenkfunktionen

Häufige Diagnosen

Orthopädie, Innere Medizin, Neurologie

Rheuma, Arthrose, Morbus Bechterew

Wo verläuft die Grenze zur Physiotherapie?

Auch das Thema Rehasport vs Physiotherapie sorgt regelmäßig für Verwirrung. Beide Maßnahmen dienen der Genesung, doch ihre Ansätze unterscheiden sich grundlegend. Physiotherapie ist eine Einzelbehandlung. Ein Therapeut arbeitet direkt mit Ihnen an einem konkreten Problem – etwa einer eingeschränkten Schulterbeweglichkeit nach einer Operation. Die Behandlung erfolgt passiv und aktiv, oft mit Händeanlegen des Therapeuten.

Rehabilitationssport dagegen findet in der Gruppe statt und ist auf Eigenaktivität ausgelegt. Niemand legt Ihnen die Hände auf. Stattdessen lernen Sie Übungen, die Sie perspektivisch auch allein zu Hause durchführen können. Die Stoßrichtung bei Rehasport vs Physiotherapie lässt sich so auf den Punkt bringen: Physiotherapie repariert akute Probleme, rehabilitativer Sport baut langfristig Belastbarkeit auf und verhindert Rückfälle. In vielen Fällen ergänzen sich beide Maßnahmen hervorragend. Erst gehen Sie zur Krankengymnastik, dann starten Sie mit dem gruppenbasierten Rehabilitationssport.

Ein konkretes Beispiel veranschaulicht den Zusammenhang: Nach einem Bandscheibenvorfall verschreibt Ihnen der Arzt zunächst Physiotherapie. Der Therapeut löst Verspannungen, mobilisiert die Wirbelsäule und gibt Ihnen erste Übungen an die Hand. Sobald die akute Phase überstanden ist, kann der Arzt zusätzlich eine Verordnung für Rehabilitationssport ausstellen. In der Gruppe trainieren Sie dann regelmäßig Ihre Rumpfmuskulatur, verbessern Ihre Haltung und senken das Risiko für erneute Beschwerden.

Wer hat Anspruch und für wen eignet sich rehabilitativer Sport?

Grundsätzlich können alle Personen teilnehmen, bei denen eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die durch Bewegung günstig beeinflusst werden kann. Das Spektrum ist breit und umfasst Beschwerden aus nahezu jedem medizinischen Fachgebiet.

Die häufigsten Indikationen im Überblick:

  • Orthopädische Erkrankungen: Rückenschmerzen, Arthrose, Zustände nach Gelenkoperationen, Osteoporose

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Nach Herzinfarkt, bei Bluthochdruck, koronarer Herzkrankheit

  • Neurologische Erkrankungen: Nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Parkinson

  • Psychische Erkrankungen: Depression, Burnout, Angststörungen

  • Stoffwechselerkrankungen: Diabetes mellitus, Adipositas

  • Onkologische Nachsorge: Nach Krebsbehandlungen zur Wiederherstellung der Belastbarkeit

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass rehabilitativer Sport nur für ältere Menschen gedacht sei. Tatsächlich nehmen Menschen aller Altersgruppen teil. Ein 30-Jähriger nach einem Kreuzbandriss profitiert genauso wie eine 70-Jährige mit Hüftarthrose. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern der medizinische Bedarf. Die Gruppen werden idealerweise nach Diagnose und Leistungsniveau zusammengestellt, sodass niemand über- oder unterfordert wird.

Der Weg zur Teilnahme – Schritt für Schritt

Sie haben nun verstanden, was Rehabilitationssport ist und wer teilnehmen kann. Doch wie gelangen Sie konkret zum ersten Training? Hier ist der Ablauf in fünf klaren Schritten.

  1. Arztbesuch: Sprechen Sie Ihren Hausarzt, Orthopäden oder Facharzt auf rehabilitativen Sport an. Schildern Sie Ihre Beschwerden und den Wunsch nach dieser Maßnahme.

  2. Verordnung erhalten: Der Arzt füllt das Formular Muster 56 aus. Darauf notiert er Diagnose, Verordnungsmenge (üblich sind 50 Einheiten) und den empfohlenen Zeitraum.

  3. Genehmigung durch die Kasse: Senden Sie die Verordnung an Ihre Krankenkasse. In den meisten Fällen erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Wochen.

  4. Anbieter auswählen: Suchen Sie einen zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe. Das kann ein Sportverein, ein Fitnessstudio mit Reha-Abteilung oder ein spezialisiertes Reha-Zentrum sein.

  5. Loslegen: Melden Sie sich beim Anbieter an und starten Sie mit der ersten Einheit. Bringen Sie bequeme Sportkleidung, ein Handtuch und die genehmigte Verordnung mit.

Zwischen dem ersten Arztbesuch und dem Trainingsbeginn vergehen typischerweise vier bis sechs Wochen. Planen Sie diese Vorlaufzeit ein, damit keine unnötige Verzögerung entsteht. Sollte Ihre Kasse die Genehmigung ablehnen, haben Sie übrigens das Recht auf Widerspruch. Da es sich um eine Pflichtleistung handelt, werden Ablehnungen häufig nach einem Widerspruch revidiert.

So läuft eine typische Trainingseinheit ab

Viele Anfänger sind unsicher, was sie bei der ersten Stunde erwartet. Diese Unsicherheit ist völlig normal. Hier erfahren Sie, wie ein typisches Training in der Praxis aussieht.

Eine Einheit dauert in der Regel 45 Minuten und folgt einem bewährten Aufbau:

  • Aufwärmphase (ca. 10 Minuten): Leichte Bewegungen bringen den Kreislauf in Schwung und bereiten Muskeln und Gelenke auf die Belastung vor.

  • Hauptteil (ca. 30 Minuten): Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen, angepasst an die Diagnosen der Gruppe. Hilfsmittel wie Therabänder, Gymnastikbälle oder leichte Hanteln kommen zum Einsatz.

  • Abkühlphase (ca. 5 Minuten): Entspannungsübungen, sanftes Dehnen und bewusstes Atmen runden die Stunde ab.

Der Übungsleiter passt die Intensität an die Möglichkeiten der Teilnehmer an. Wenn eine Übung für Sie zu schwer oder zu leicht ist, spricht er mit Ihnen über Alternativen. Niemand wird zu etwas gezwungen. Das Gruppenformat hat dabei einen besonderen Vorteil: Andere Teilnehmer kennen Ihre Situation aus eigener Erfahrung. Der gegenseitige Austausch und die Motivation sind ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs.

Typische Anfängerfehler vermeiden

Wer neu in den rehabilitativen Sport einsteigt, begeht manchmal Fehler, die sich leicht vermeiden lassen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen, von Anfang an das Beste aus der Maßnahme herauszuholen.

Fehler 1: Zu spät mit dem Training beginnen. Manche Betroffene lassen die genehmigte Verordnung monatelang in der Schublade liegen. Doch die 50 Einheiten müssen innerhalb des bewilligten Zeitraums absolviert werden. Starten Sie deshalb zeitnah nach der Genehmigung. Je früher Sie beginnen, desto flexibler können Sie die Einheiten über den Zeitraum verteilen.

Fehler 2: Unregelmäßige Teilnahme. Rehabilitationssport entfaltet seine Wirkung durch Regelmäßigkeit. Einmal pro Woche ist das Minimum, zweimal pro Woche ideal. Vergleichen Sie es mit dem Erlernen einer Sprache: Wer nur alle drei Wochen übt, vergisst das Gelernte dazwischen. Kontinuität ist hier genauso wichtig wie die richtige Übungsausführung.

Fehler 3: Falsche Erwartungshaltung. Nach der ersten oder zweiten Einheit werden Sie keine Wunderheilung erleben. Rehabilitativer Sport wirkt langfristig. Die meisten Teilnehmer berichten nach etwa sechs bis acht Wochen von einer spürbaren Verbesserung. Geben Sie Ihrem Körper die nötige Zeit, sich anzupassen und stärker zu werden.

Fehler 4: Schmerzen ignorieren oder übertrieben fürchten. Leichter Muskelkater nach den ersten Einheiten ist normal und sogar ein Zeichen, dass die Muskulatur arbeitet. Scharfe, stechende Schmerzen während einer Übung hingegen sind ein Warnsignal. Teilen Sie solche Beschwerden sofort dem Übungsleiter mit. Ein guter Übungsleiter wird die Übung anpassen oder eine Alternative anbieten.

Praktische Checkliste für Ihren Einstieg

Damit Sie gut vorbereitet starten, haben wir die wichtigsten Punkte in einer Checkliste zusammengefasst:

  • Termin beim Arzt vereinbaren und Verordnung (Muster 56) erbitten

  • Verordnung an die Krankenkasse senden und Genehmigung abwarten

  • Zertifizierten Anbieter in Ihrer Nähe suchen (Sportverein, Reha-Zentrum, Studio)

  • Beim Anbieter anmelden und Starttermin festlegen

  • Bequeme Sportkleidung, Hallenschuhe, Handtuch und Trinkflasche bereitlegen

  • Genehmigte Verordnung zur ersten Einheit mitbringen

  • Feste Trainingstage im Kalender eintragen (Routine aufbauen)

  • Nach einigen Wochen Fortschritte mit dem Arzt besprechen

Was passiert nach den 50 Einheiten?

Eine Frage, die viele Teilnehmer beschäftigt: Was geschieht, wenn alle verordneten Einheiten aufgebraucht sind? Die Antwort hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Besteht der medizinische Bedarf weiterhin, kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Die Krankenkasse prüft dann erneut, ob eine Verlängerung gerechtfertigt ist.

In vielen chronischen Fällen – etwa bei fortgeschrittener Arthrose oder nach einem Schlaganfall – wird die Maßnahme mehrfach verlängert. Bei bestimmten Diagnosen werden sogar 120 Einheiten über 36 Monate bewilligt. Der entscheidende Punkt: Ihr Arzt muss den fortbestehenden Bedarf medizinisch begründen. Je besser die Dokumentation, desto reibungsloser verläuft die Genehmigung.

Unabhängig davon gilt: Das übergeordnete Ziel ist Ihre Selbstständigkeit. Idealerweise haben Sie nach Abschluss der Einheiten genug Wissen und Motivation gesammelt, um eigenständig weiterzutrainieren. Manche Teilnehmer wechseln in einen regulären Sportverein, andere trainieren zu Hause weiter. Der Rehabilitationssport hat dann seinen Zweck erfüllt – er hat Sie in Bewegung gebracht und dort gehalten.

Zusammenhänge im Rehabilitationssystem verstehen

Rehabilitationssport existiert nicht isoliert. Er ist Teil eines größeren Systems der medizinischen Rehabilitation, das verschiedene Bausteine umfasst. Stationäre Rehabilitation in einer Klinik, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Physiotherapie, Funktionstraining und eben Rehasport greifen idealerweise ineinander. Jeder Baustein hat seine Berechtigung und seinen Zeitpunkt im Genesungsprozess.

Denken Sie an eine Kette: Die stationäre Rehabilitation in einer Klinik ist das erste Glied nach einer schweren Erkrankung oder Operation. Danach folgen ambulante Maßnahmen wie Physiotherapie. Anschließend übernimmt der rehabilitative Sport die Aufgabe, das Erreichte zu sichern und weiter auszubauen. Prävention und Gesundheitskurse stehen am Ende der Kette und helfen, dauerhaft gesund zu bleiben. Kein Glied ersetzt das andere – sie ergänzen sich.

Diese Einordnung hilft Ihnen auch bei Gesprächen mit Ärzten und Krankenkassen. Wenn Sie wissen, wo im System der rehabilitative Sport verortet ist, können Sie Ihren Bedarf besser artikulieren. Sie verstehen dann auch, warum beispielsweise Physiotherapie und Rehabilitationssport gleichzeitig möglich sind – es handelt sich um unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen.

Die fünf wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  1. Rechtsanspruch: Rehabilitationssport ist eine gesetzliche Pflichtleistung. Die rechtliche Verankerung im Sozialgesetzbuch IX und die bundesweite Rahmenvereinbarung sichern Ihre Ansprüche.

  2. Eigenaktivität: Anders als bei der Physiotherapie übernehmen Sie beim rehabilitativen Sport die aktive Rolle. Sie lernen, sich selbst zu helfen.

  3. Gruppenformat: Das Training findet immer in einer Gruppe unter fachkundiger Anleitung statt. Die Gemeinschaft motiviert und der Übungsleiter sichert die Qualität.

  4. Breites Indikationsspektrum: Von Rückenschmerzen über Herz-Kreislauf-Probleme bis hin zu psychischen Belastungen – rehabilitativer Sport hilft bei vielfältigen Beschwerden.

  5. Klare Abgrenzung: Rehabilitationssport, Funktionstraining und Physiotherapie verfolgen unterschiedliche Ansätze. Sie zu kennen hilft Ihnen, die richtige Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt zu nutzen.

Ihre nächsten Schritte

Sie kennen jetzt die wesentlichen Grundlagen des rehabilitativen Sports. Vom gesetzlichen Rahmen über die Abgrenzung zu verwandten Angeboten bis hin zum praktischen Ablauf haben Sie das nötige Wissen, um fundiert zu entscheiden und aktiv zu werden.

Als Nächstes empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:

  • Informieren Sie sich vertieft über die Rehasport Verordnung und den genauen Ablauf des Antragsverfahrens.

  • Erkunden Sie, welche Anbieter in Ihrer Nähe Rehabilitationssport anbieten und welche Sportarten dort möglich sind.

  • Lesen Sie mehr über spezifische Indikationen, die auf Ihre persönliche Situation zutreffen – etwa Rehabilitationssport bei orthopädischen Beschwerden oder bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

  • Sprechen Sie bei Ihrem nächsten Arzttermin das Thema offen an und bitten Sie um die Verordnung auf Muster 56.

Der erste Schritt ist oft der schwerste. Doch er lohnt sich. Tausende Menschen erleben jede Woche, wie regelmäßige Bewegung in der Gruppe ihre Beschwerden lindert, ihre Lebensqualität steigert und ihnen ein Stück Unabhängigkeit zurückgibt. Nutzen Sie Ihren Anspruch – und kommen Sie in Bewegung.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Überweisung oder reicht ein Rezept vom Hausarzt?

Sie benötigen keine Überweisung. Jeder Arzt – ob Hausarzt, Orthopäde oder Facharzt – kann Rehabilitationssport auf dem Formular Muster 56 verordnen. Eine Überweisung an einen bestimmten Facharzt ist dafür nicht erforderlich.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Nein. Rehabilitationssport ist zuzahlungsfrei. Die Kosten werden vollständig vom Kostenträger übernommen. Es fallen für Sie keinerlei Eigenbeteiligungen an, auch keine Praxisgebühr oder Rezeptgebühr.

Kann ich den Anbieter wechseln, wenn ich unzufrieden bin?

Ja, ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich. Sie sind nicht an einen bestimmten Verein oder ein bestimmtes Studio gebunden. Achten Sie lediglich darauf, dass der neue Anbieter ebenfalls zertifiziert ist und die genehmigte Verordnung akzeptiert.

Darf ich gleichzeitig Physiotherapie und rehabilitativen Sport in Anspruch nehmen?

Ja, das ist möglich und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Beide Maßnahmen ergänzen sich, da sie unterschiedliche Ziele verfolgen. Ihre Krankenkasse finanziert beide Leistungen unabhängig voneinander.

Was passiert, wenn ich krankheitsbedingt einige Termine verpasse?

Verpasste Einheiten verfallen nicht automatisch. Solange Sie innerhalb des genehmigten Zeitraums bleiben, können Sie die ausgefallenen Termine nachholen. Bei längeren Ausfällen sprechen Sie mit Ihrem Anbieter über eine individuelle Lösung.

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DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.