Am 15. März 2022 trat die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft.
Im Vorfeld gab es von den Fachverbänden unterschiedliche Mutmaßungen über die Auslegung für den Rehasport.
Wir hatten dazu auf www.rehasport-online.de auch einen Kommentar von Winfried Möck veröffentlicht: Lesen Sie hier den Beitrag.
Dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht pauschal auf alle Übungsleiter*innen angewandt werden kann, ist nun eindeutig: Das Bundesgesundheitsministerium hat am 22.3.2022 eine Handreichung veröffentlicht, aus der unter Punkt 7 zu entnehmen ist, dass „Übungsleitungen, die ärztlich verordneten Rehabilitationssport außerhalb von Rehabilitationseinrichtungen durchführen, nicht unter die Nachweispflicht fallen.“