Hin und wieder wird die Kostenübernahme bei Verordnungen für den Rehasport von den Kostenträgern abgelehnt. Dies geschieht sowohl bei Erst- als auch Folgeverordnungen.
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Rehasport-Teilnehmenden in diesem Fall unterstützen können.
Formelle Prüfung
Im ersten Schritt gilt es zu prüfen, ob die Ablehnung der Verordnung schriftlich durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) erfolgt ist. Eine Ablehnung durch die Sachbearbeitung ist nicht zulässig.

Die Begründung sollte dabei
• die medizinische Notwendigkeit,
• die erforderliche Anleitung durch die Fachübungsleitung sowie
• die psychosozialen Effekte des Gruppentrainings
beinhalten. Fehlt die Begründung, ist eine Ablehnung der Folgeverordnung durch die Krankenkassen aus formalen Gründen möglich.
Tipps zum Umgang mit einer Ablehnung
Ist die Ablehnung formal korrekt, gibt es folgende zwei Möglichkeiten gegen die Ablehnung der Verordnung vorzugehen:
1. Schriftlicher Einspruch
Die versicherte Person kann schriftlichen Einspruch gegen die Ablehnung einreichen. Häufig ist dieser Schritt bereits ausreichend.
2. Neue Diagnose
Im Falle der Ablehnung einer Folgeverordnung kann die Ärztin oder der Arzt eine neue Verordnung mit einer neuen Diagnose bzw. einer anderen Beschwerde ausstellen. Dann handelt es sich nicht mehr um eine Folgeverordnung, sondern eine Erstverordnung für ein neues Beschwerdebild.
