Rehasport-Informationen für Ärzte

Die Zusammenarbeit mit Ärzten ist für den Rehasport unerlässlich. Der Arzt stellt bei seinen Patienten die  Diagnose und verordnet den Rehasport. Außerdem steht der Rehasport-Gruppe und dem Übungsleiter für medizinische Rückfragen ein sogenannter kooperierender Arzt zur Verfügung.

 

Daher wenden wir uns auf dieser Seite im Besonderen an Sie als Ärzte, um Sie über den Rehasport zu informieren.

Rehasport ist eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation und kein Heilmittel. Daher belastet er nicht das Heilmittelbudget. Für Ihre Patienten ist der Rehasport eine nachhaltige Bewegungstherapie, die zu 100 % von den Krankenkassen finanziert wird.

 

Durch das Verordnen von Rehasport für Ihre Patienten können Sie den Rehasport und unser Netzwerk fördern.

Rehasport: Wichtige Fragen und Antworten für Ärzte

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aspekte des Rehasports für Sie zusammengestellt und geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Rehabilitationssport, kurz Rehasport ist ein vom Arzt verordnetes Bewegungstraining in der Gruppe. Ein speziell ausgebildeter Übungsleiter leitet die Gruppe von maximal 15 Teilnehmern fachlich an.

Ziel des Rehasports ist es, die medizinische Behandlung mit Hilfe von körperlicher Bewegung zu fördern und zu ergänzen. Rehasport kann eingesetzt werden als Fortsetzung einer ambulanten oder stationären Rehabilitation: die Versorgungskette Akutversorgung-Rehabilitation-Physiotherapie wird durch eine bewegungsorientierte Therapie ergänzt. Auch für Menschen mit chronischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat ist der Rehabilitationssport ein adäquates Mittel zur Schmerzlinderung und zur Steigerung des Wohlbefindens. Zudem bewirkt das gemeinsame Trainieren in der Gruppe auch sogenannte psychosoziale Ziele: die Teilnehmer nehmen durch den Sport – z.B. nach einem Schlaganfall – wieder an der Gesellschaft teil.

Beim Rehasport werden verschiedene Angebote für unterschiedliche Zielgruppen unterschieden. Weit verbreitet sind Rehasportangebote für orthopädische Beschwerden. Diese Angebote sind geeignet für alle Patienten mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Rehasport kann aber auch für spezielle neurologische Krankheitsbilder, wie Parkinson oder Multiple Sklerose, oder Krankheitsbilder aus dem Bereich Innere Medizin, wie Diabetes oder Lungenerkrankungen verschrieben werden. Die Teilnahme ist unabhängig vom Alter des Patienten: ab dem 15. Lebensjahr kann auch Jugendlichen Rehasport verschrieben werden. Voraussetzung ist lediglich eine Diagnose.

Nein, der Rehasport dient in der Regel nicht als Alternative zu einer Heilmittelverordnung, sondern als Ergänzung dazu. Ausgenommen davon sind allerdings Patienten mit chronischen Beschwerden, die langfristig ihre Stützmuskulatur aufbauen müssen. Patienten, die z.B. einen Kreuzbandriss hatten, sollten das Bein wieder voll belasten dürfen, wenn sie mit Rehasport starten.

Nein, Rehasport kann von jedem Arzt verschrieben werden, der eine Kassenzulassung besitzt.

Alle rosa hinterlegten Felder beziehen sich auf den Rehasport:

  1. Diagnose: jeder Patient, der am Rehasport teilnehmen möchte, benötigt eine ärztliche Diagnose.
  2. Empfohlene Rehabilitationssportart: im Regelfall ist das Gymnastik
  3. Anzahl der Übungseinheiten (Achtung Richtwerte): in der Regel 50 Übungseinheiten. Bei 120 Übungseinheiten muss eine spezielle Diagnose (wie aufgeführt) vorliegen
  4. Empfohlene Anzahl wöchentlicher Übungsveranstaltungen: Eine Teilnahme 2x pro Woche ist ratsam, damit der Patient sich an die regelmäßige Bewegung gewöhnt.
  5. Datum, Unterschrift und Stempel (mit Arzt- und Betriebsnummer)

Nein, da es sich nicht um ein Heilmittel, sondern um eine ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation handelt, wird durch den Rehasport das Heilmittelbudget nicht belastet.

Der Rehasport ist per Definition eine „Hilfe zur Selbsthilfe“ und hat das Ziel, die Teilnehmer zu regelmäßigem Sport und regelmäßiger Bewegung zu motivieren. Es ist aber möglich, Folgeverordnungen auszustellen, wenn diese medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Eine medizinische Notwendigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer die Gruppe zum Trainieren braucht.

Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehasport zu 100%. Grundlage dafür ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2022, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Behindertensportverband geschlossen wurde. Seitens der Patienten besteht laut SGB IX §64 sogar ein Rechtsanspruch darauf.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die reine Rehasport-Gymnastik zu 100%. Sollte allerdings aus medizinischer Sicht ein indikationsspezifisches Training an therapeutischen Trainingsgeräten sinnvoller sein, kann der Patient freiwillig die Kassenleistungen durch einen geringen Selbstbeitrag aufstocken.

Die beiden Angebote haben zum einen unterschiedliche Dachorganisationen, der Rehasport läuft über den Behindertensportverband, das Funktionstraining über die Rheumaliga. Dazu kommt, dass der Rehasport eine deutlich größere Zielgruppe an Patienten anspricht, weil er für jede Erkrankung am Stütz- und Bewegungsapparat verschrieben werden kann. Funktionstraining ist nur für rein rheumatische Erkrankungen gedacht.

Der Rehabilitationssport ist gesetzlich im SGB IX § 64 verankert. Dieser drückt den Rechtsanspruch auf Kostenübernahme aus. Auf der gesetzlichen Grundlage wurde die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Januar 2022 festgeschrieben. Die Rahmenvereinbarung definiert:

  • Ziele und Aufgaben des Rehasports
  • Leistungsumfang, Leistungsdauer
  • Anerkennung und Überprüfung von Rehasport-Gruppen
  • die Durchführung von Rehasport: Gruppengröße, Dauer einer Übungseinheit, Übungsleiter
  • die ärztliche Betreuung des Rehasports
  • Kostenübernahme durch die Kostenträger sowie die
  • Qualitätssicherung
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DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.